Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 7434
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kfz-Service Bell UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Willi-Bleicher-Str. 4, 52353 Düren
Handelsregister
Amtsgericht Düren HRB 7434
Stammkapital
2.000,00 EUR
EUID
DER3103.HRB7434
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 144/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Caroline Schmitz
Adresse
Waisenhausstr. 3, 52349 Düren
Telefon
02421/20908-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.07.2026 , 09:54 Uhr
Eröffnung
02.10.2026 , 09:41 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.11.2026
Berichtstermin
01.12.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
01.12.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb einer Kfz-Werkstatt, der Kfz-Handel sowie die Autoverglasung und Kfz-Vermessung.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Automotive & Kfz
Subbranche
Kfz-Werkstätten
Geschäftstätigkeit
Betrieb einer Kfz-Werkstatt, Kfz-Handel, Autoverglasung und Kfz-Vermessung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Aachen hat am 07.07.2026 um 09:54 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kfz-Service Bell UG (haftungsbeschränkt) vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7434 eingetragen. Als gesetzlich vertretungsberechtigter Geschäftsführer wird Herr Heinz-Willi Bell genannt. Der Geschäftszweig umfasst Kfz-Werkstatt, Kfz-Handel sowie Autoverglasung und Kfz-Vermessung. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Caroline Schmitz bestellt. Durch die Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern wird das Zahlungsverbot auferlegt, wobei die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt ist, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kfz-Service Bell UG (haftungsbeschränkt) ist am 02.10.2026 um 09:41 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 06.07.2026. Zuvor waren bereits am 07.07.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kfz-Service Bell UG (haftungsbeschränkt) ist am 02.10.2026 um 09:41 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 06.07.2026. Zuvor waren bereits am 07.07.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Caroline Schmitz zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Nunmehr ist sie als endgültige Insolvenzverwalterin ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.11.2026 anzumelden. Die Tabellen mit den Forderungen werden ab dem 17.11.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 01.12.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Aachen angesetzt. In diesem Rahmen soll unter anderem über die Veräußerung der Betriebs- und Geschäftsausstattung zu einem Bruttokaufpreis von 16.660,00 Euro beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 144/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7434 eingetragenen Kfz-Service Bell UG (haftungsbeschränkt), Willi-Bleicher-Str. 4, 52353 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz-Willi B…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 144/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düren unter HRB 7434 eingetragenen Kfz-Service Bell UG (haftungsbeschränkt), Willi-Bleicher-Str. 4, 52353 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz-Willi Bell,
Geschäftszweig: Kfz-Werkstatt, der Kfz-Handel sowie die Autoverglasung und Kfz-Vermessung
ist am 07.07.2026, um 09:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Caroline Schmitz, Waisenhausstr. 3, 52349 Düren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 144/26
Amtsgericht Aachen, 07.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 144/26
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düren unter HRB 7434 eingetragenen Kfz-Service Bell UG (haftungsbeschränkt), Willi-Bleicher-Str. 4, 52353 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz-Willi Bell,
Geschäftszweig: Kfz-Werkstatt, der Kfz…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 144/26
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düren unter HRB 7434 eingetragenen Kfz-Service Bell UG (haftungsbeschränkt), Willi-Bleicher-Str. 4, 52353 Düren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Heinz-Willi Bell,
Geschäftszweig: Kfz-Werkstatt, der Kfz-Handel sowie die Autoverglasung und Kfz-Vermessung
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 02.10.2026, um 09:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Caroline Schmitz, Waisenhausstr. 3, 52349 Düren, Telefon: 02421/20908-0, Fax: 024212090818.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 01.12.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 162 InsO):
- Zustimmung zur Veräußerung der Betriebs- und Geschäftsausstattung im Ganzen an einen besonders Interessierten zu einem Bruttokaufpreis von € 16.660,00 (§§ 160, 162 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 17.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 0.405 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 144/26
Amtsgericht Aachen, 02.10.2026
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