Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A. Scherer GmbH & Co. KG i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRA 110561
EUID
DEP2305.HRA110561
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
905 IN 103/19 - 2-
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Wilhelm V
Adresse
Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover
Telefon
0511 696846-0
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung und Auslagen
28.09.2026
Besondere Gläubigerversammlung / Stichtag
26.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. Scherer GmbH & Co. KG i.L. ist eröffnet. Das Amtsgericht Hannover hat in dem Verfahren beschlossen, der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Die Frist für diese Stellungnahme beträgt zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. Scherer GmbH & Co. KG i.L. ist eröffnet und befindet sich in der Schlussphase. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Wilhelm V hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Die Berechnungs…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. Scherer GmbH & Co. KG i.L. ist eröffnet und befindet sich in der Schlussphase. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Wilhelm V hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung belief sich auf 19.587,03 EUR. Es wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 26.11.2026 angesetzt, bis zu der Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung erhoben werden können. Das Verfahren soll eingestellt werden, sofern kein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 134,93 EUR geleistet wird. Der verfügbare Massebestand beträgt 14.899,87 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 6.729,83 EUR zu berücksichtigen sind. Es soll die Schlussverteilung erfolgen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 103/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. Scherer GmbH & Co. KG i.L., Abtissin-Jutta-Straße 5, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRA 110561), vertr. d.: 1. A. Scherer Verwaltungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Albert Scherer, Äbtissin Jutta Str. 5, 31515 Wunstorf,…
905 IN 103/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. Scherer GmbH & Co. KG i.L., Abtissin-Jutta-Straße 5, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRA 110561), vertr. d.: 1. A. Scherer Verwaltungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Albert Scherer, Äbtissin Jutta Str. 5, 31515 Wunstorf, (Liquidator), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 11.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 103/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. Scherer GmbH & Co. KG i.L., Abtissin-Jutta-Straße 5, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRA 110561), vertr. d.: 1. A. Scherer Verwaltungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Albert Scherer, Wilhelmstr. 14, 31542 Bad Nenndorf, (L…
905 IN 103/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. Scherer GmbH & Co. KG i.L., Abtissin-Jutta-Straße 5, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRA 110561), vertr. d.: 1. A. Scherer Verwaltungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Albert Scherer, Wilhelmstr. 14, 31542 Bad Nenndorf, (Liquidator), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Wilhelm V festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 23.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 17.574,97 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 2.012,06 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 19.587,03 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der geltend gemachte Zuschlag von 20% für den Forderungseinzug ist begründet und angemessen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 44,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 16 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 28.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 103/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. Scherer GmbH & Co. KG i.L., Abtissin-Jutta-Straße 5, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRA 110561), vertr. d.: 1. A. Scherer Verwaltungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Albert Scherer, Wilhelmstr. 14, 31542 Bad Nenndorf, (L…
905 IN 103/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. Scherer GmbH & Co. KG i.L., Abtissin-Jutta-Straße 5, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRA 110561), vertr. d.: 1. A. Scherer Verwaltungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Albert Scherer, Wilhelmstr. 14, 31542 Bad Nenndorf, (Liquidator), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 26.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 134,93 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 28.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
905 IN 103/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. Scherer GmbH & Co. KG i.L., Abtissin-Jutta-Straße 5, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRA 110561), vertr. d.: 1. A. Scherer Verwaltungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Albert Scherer, Wilhelmstr. 14, 31542 Bad Nenndorf, (L…
905 IN 103/19 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. Scherer GmbH & Co. KG i.L., Abtissin-Jutta-Straße 5, 31515 Wunstorf (AG Hannover, HRA 110561), vertr. d.: 1. A. Scherer Verwaltungs-GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Albert Scherer, Wilhelmstr. 14, 31542 Bad Nenndorf, (Liquidator), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511 696846-0, Fax: 0511 696846-79 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 14.899,87 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 6.729,83 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 28.09.2026
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