Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Personalquelle GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 220726
EUID
DEP2305.HRB220726
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
IN 526/26 - 9 -
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
12.08.2026 , 14:40 Uhr
Aufhebung
13.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 12.08.2026 ist das Amtsgericht Hannover in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Personalquelle GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Alexandr Mordkovitch, auf Antrag mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens befasst worden. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Diplom-Ökonom Björn von Gösseln bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Hannover angehen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Am 12.08.2026 ist durch das Amtsgericht Hannover in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Personalquelle GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Diplom-Ökonom Björn von Gösseln bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmu…
Am 12.08.2026 ist durch das Amtsgericht Hannover in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Personalquelle GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Diplom-Ökonom Björn von Gösseln bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Am 13.08.2026 ist der Beschluss vom 12.08.2026 über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 526/26 - 9 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Personalquelle GmbH, Große Packhofstraße 39/40, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 220726), vertr. d.: Alexandr Mordkovitch, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 12.08.2026 um 14:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antr…
907 IN 526/26 - 9 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Personalquelle GmbH, Große Packhofstraße 39/40, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 220726), vertr. d.: Alexandr Mordkovitch, Hannover, (Geschäftsführer), ist am 12.08.2026 um 14:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Diplom-Ökonom Björn von Gösseln, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511 6968460, Fax: 0511 69684679 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 12.08.2026
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Originalbekanntmachung
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907 IN 526/26 - 9 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Personalquelle GmbH, Große Packhofstraße 39/40, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 220726), vertr. d.: Alexandr Mordkovitch, Hannover, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 12.08.2026 über die Anordnung der vorläufigen Verwaltun…
907 IN 526/26 - 9 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Personalquelle GmbH, Große Packhofstraße 39/40, 30159 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 220726), vertr. d.: Alexandr Mordkovitch, Hannover, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 12.08.2026 über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 13.08.2026
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