Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18136
EUID
DEG1207.HRB18136
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 301/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Masseunzulänglichkeit
01.02.2024
Vergleichsabschluss
10.04.2024
Stichtag Gläubigerversammlung
16.05.2024
Widerspruchsfrist Forderung
08.12.2025
Schriftsatzfrist Prüfung/Schlussrechnung
22.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH mit Sitz in Neuenhagen bei Berlin ist durch Masseunzulänglichkeit gekennzeichnet, da am 01.02.2024 die Anzeige des Verwalters eingegangen ist. Im weiteren Verlauf wurde ein Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und dem geschäftsführenden Gesellschafter über einen Betrag von 20.000 € zur Regulierung von Haftungsansprüchen am 10.04.2024 abgeschlossen, wozu die Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren zustimmen musste (Stichtag 16.05.2024). In der Schlussrechnung ist ein Massebestand von 40.469,49 € ausgewiesen, wobei Forderungen der Insolvenzgläubiger in Höhe von 209.030,29 € berücksichtigt sind. Die Vergütung des Verwalters wurde auf Basis eines Vermögenswertes von 56.171,13 € festgesetzt. Aktuell ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; ein etwaiger Widerspruch gegen diese Forderungen muss bis zum 08.12.2025 bei Gericht eingehen. Zudem wurde die Erörterung der Schlussrechnung sowie die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die entsprechenden Schriftsätze bis zum 22.01.2026 eingegangen sein müssen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 301/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH, Am alten Feldweg 2, 15366 Neuenhagen bei Berlin (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18136 FF) sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 209.030,29 € berüc…
3 IN 301/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH, Am alten Feldweg 2, 15366 Neuenhagen bei Berlin (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18136 FF) sind in dem Verteilungsverzeichnis Forderungen der Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO in Höhe von 209.030,29 € berücksichtigt. Der in der Schlussrechnung ausgewiesene Massebestand beträgt 40.469,49 €. Aus diesen Geldern müssen noch die Kosten des Insolvenzverfahrens gemäß § 54 InsO sowie die Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO bezahlt werden. Die Gläubiger bestrittener Forderungen und absonderungsberechtigte Gläubiger werden auf die zweiwöchige Ausschlussfrist des § 189 Absatz 1 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 17. Dezember 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 301/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH, Am alten Feldweg 2, 15366 Neuenhagen bei Berlin ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden. Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des …
3 IN 301/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH, Am alten Feldweg 2, 15366 Neuenhagen bei Berlin ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden. Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 56.171,13 € nebst der gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt. Der vom Insolvenzverwalter geltend gemachte Zuschlag wurde in Höhe von 20% für den Mehraufwand auf Grund nicht vorhandener ordnungsgemäßer Buchführung der Insolvenzschuldnerin festgesetzt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden. Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 200,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 17. Dezember 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 301/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH, Am alten Feldweg 2, 15366 Neuenhagen bei Berlin (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18136 FF) wird Termin zur:
- Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen
- Erörterung der Schlussrechnung des Verw…
3 IN 301/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH, Am alten Feldweg 2, 15366 Neuenhagen bei Berlin (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18136 FF) wird Termin zur:
- Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen
- Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 22.01.2026 bei Gericht eingehen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Verwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung ist das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gegeben. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 17. Dezember 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 301/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH, Am alten Feldweg 2, 15366 Neuenhagen bei Berlin (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18136 FF) ist am 01.02.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bi…
3 IN 301/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH, Am alten Feldweg 2, 15366 Neuenhagen bei Berlin (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18136 FF) ist am 01.02.2024 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 6. Februar 2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 301/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH, Am alten Feldweg 2, 15366 Neuenhagen bei Berlin, eingetragener Sitz: Neuenhagen bei Berlin (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18136 FF) wird eine weitere Gläubigerversammlung (§§ 76, 160 InsO) im schriftlichen…
3 IN 301/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH, Am alten Feldweg 2, 15366 Neuenhagen bei Berlin, eingetragener Sitz: Neuenhagen bei Berlin (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18136 FF) wird eine weitere Gläubigerversammlung (§§ 76, 160 InsO) im schriftlichen Verfahren mit den Tagesordnungspunkt:
- Zustimmung der Gläubigerversammlung gemäß § 160 Absatz 1 Satz 1, 2, Absatz 2 Nummer 3 InsO zum am 10.04.2024 abgeschlossenen Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter und dem geschäftsführenden Gesellschafter über einen Betrag in Höhe von 20.000 € zur Regulierung der Haftungsansprüche gegen den geschäftsführenden Gesellschafter
angeordnet. Stichtag, der der weiteren Gläubigerversammlung (§ 76 InsO) entspricht, ist der 16.05.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze und Anträge zu den Tagesordnungspunkten einreichen.
Äußert sich kein stimmberechtigter Gläubiger bis zum Stichtag, so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Absatz 1 Satz 3 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 12.4.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 301/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH, Am alten Feldweg 2, 15366 Neuenhagen bei Berlin (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18136 FF) wird gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftli…
3 IN 301/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A. u. J. Hase Elektrotechnik GmbH, Am alten Feldweg 2, 15366 Neuenhagen bei Berlin (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 18136 FF) wird gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 08.12.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 10. November 2025
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