Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Keldra Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRB 14826
EUID
DEG1309.HRB14826
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 249/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Adresse
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.12.2025 , 10:00 Uhr
Beschluss mangels Masse
11.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Keldra Bau GmbH in Oranienburg wurde vom Amtsgericht Neuruppin bearbeitet. Am 19.12.2025 ist zur Sicherung des Schuldnervermögens vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Sebastian Laboga zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen seitdem der Zustimmung des Verwalters. Später, am 11.05.2026, hat das Gericht beschlossen, den Antrag auf Eröffnung mangels Masse abzuweisen, da das Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Den Beteiligten wurde eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung eines Vorschusses in Höhe von 4.800,00 € eingeräumt; bei Nichtzahlung erfolgt die Ablehnung des Antrags gemäß § 26 Abs. 1 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 15 IN 249/25
|
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Keldra Bau GmbH, Freienwalder Straße 28 a, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Frenzel
Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 14826 NP
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Zu…
Az.: 15 IN 249/25
|
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Keldra Bau GmbH, Freienwalder Straße 28 a, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Frenzel
Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 14826 NP
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 19.12.2025, 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin.
Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neuruppin
Karl-Marx-Straße 18 a
16816 Neuruppin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Neuruppin - Insolvenzgericht - 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren über den Antrag
des Finanzamts Oranienburg, Heinrich-Grüber-Platz 3, 16515 Oranienburg
- Antragstellender Gläubiger -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Keldra Bau GmbH, Freienwalder Straße 28 a, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Frenzel
Registergericht…
In dem Verfahren über den Antrag
des Finanzamts Oranienburg, Heinrich-Grüber-Platz 3, 16515 Oranienburg
- Antragstellender Gläubiger -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Keldra Bau GmbH, Freienwalder Straße 28 a, 16515 Oranienburg, vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Frenzel
Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 14826 NP
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Neuruppin am 11.05.2026 beschlossen:
|
Nach den Feststellungen des Gerichts liegt zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten hiermit die Möglichkeit, innerhalb von
zwei Wochen
ab Zustellung dieses Beschlusses die Bereitschaft zur Zahlung eines Vorschusses zur Deckung der Verfahrenskosten in Höhe von
4.800,00 €
anzuzeigen.
Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landeshauptkasse -Zentrales Forderungsmanagement-.
Wird der Vorschuss nicht innerhalb der Frist geleistet, wird der Antrag mangels Masse abgewiesen, § 26 Abs. 1 InsO.
|
Gründe:
|
Dass das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten d. vom Gericht beauftragten Sachverständigen Sebastian Laboga vom 07.05.2026.
|
Steineke
Richterin am Amtsgericht
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.