Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Kajen 6-8, 20459 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 108485
EUID
DEK1101.HRA108485
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 181/11
Phase
Schlussverteilung
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG, Papenreye 11, 22453 Hamburg, ist die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin am 21.10.2025 festgesetzt worden. Die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen belaufen sich nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg niedergelegten Verzeichnis auf 2.645.379,32 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 67.164,03 EUR zur Verfügung, wobei die Gerichtskosten, die Vergütung der Insolvenzverwalterin sowie Masseverbindlichkeiten (insbesondere Kontoführungsgebühren) abzuziehen sind. Die Schlussverteilung soll stattfinden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 181/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 108485 eingetragenen AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG, Papenreye 11, 22453 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 181/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 108485 eingetragenen AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG, Papenreye 11, 22453 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 105147 eingetragene AFS Verwaltungs GmbH, Papenreye 11, 22453 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Albrecht Fahrenwald
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden.
67a IN 181/11
Amtsgericht Hamburg, 21.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 181/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 108485 eingetragenen AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG, Papenreye 11, 22453 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 181/11
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 108485 eingetragenen AAJ Treuhand und Verwaltungs GmbH & Co. KG, Papenreye 11, 22453 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 105147 eingetragene AFS Verwaltungs GmbH, Papenreye 11, 22453 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Albrecht Fahrenwald
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 2.645.397,32 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 67.164,03 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten und die Vergütung der Insolvenzverwalterin sowie Masseverbindlichkeiten, insbesondere in Form von Kontoführungsgebühren der kontoführenden Bank..
67a IN 181/11
Amtsgericht Hamburg, 13.11.2025
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