Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AaTeuM Akademie für angewandte Technologien und Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 200783
EUID
DEW1215.HRB200783
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 315/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Ralf Lauenroth
Adresse
Größlerstraße 15, 06295 Lutherstadt Eisleben
Termine & Fristen
Aufhebung
02.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AaTeuM Akademie für angewandte Technologien und Management GmbH ist am 02.09.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat den entsprechenden Beschluss erlassen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 315/17: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AaTeuM Akademie für angewandte Technologien und Management GmbH, Querfurter Straße 12, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRB 200783), vertr. d.: 1. Ralf Lauenroth, Größlerstraße 15, 06295 Lutherstadt Eisleben, (Geschäftsführer), 2. Reinhard von Liebenstei…
59 IN 315/17: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AaTeuM Akademie für angewandte Technologien und Management GmbH, Querfurter Straße 12, 06295 Lutherstadt Eisleben (AG Stendal, HRB 200783), vertr. d.: 1. Ralf Lauenroth, Größlerstraße 15, 06295 Lutherstadt Eisleben, (Geschäftsführer), 2. Reinhard von Liebenstein, Göttingen, (Geschäftsführer), ist am 02.09.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 02.09.2026
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