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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
In dem Insolvenzverfahren der WTD Wasser-Technik-Dessau GmbH & Co.KG hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Luppe Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat dies mit Beschluss vom 01.09.2026 bekannt gegeben. Aufgrund der Masseunzulänglichkeit sind Klagen von Massegläubigern gegen den Insolvenzverwalter auf Befriedigung ihres Masseanspruchs sowie die Vollstreckung aus erwirkten Titeln unzulässig. Die Massegläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar bei dem Insolvenzverwalter geltend zu machen.
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