Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A&B ONE Kommunikationsagentur GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Augustusburger Straße 43, 09111 Chemnitz
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 36760
Stammkapital
25.650,00 EUR
EUID
DEU1206.HRB36760
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
301 IN 1690/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig
Adresse
Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz
Telefon
0371 382370
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.12.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.01.2025
Berichtstermin
26.02.2025 , 10:00 Uhr
Aufhebung der Eigenverwaltung
05.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Beratung in Fragen der Öffentlichkeitsarbeit sowie Übernahme und Ausführung öffentlichkeitswirksamer Konzeptionen für natürliche und juristische Personen
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Medien, Werbung & Marketing
Subbranche
PR & Kommunikation
Geschäftstätigkeit
Beratung in Öffentlichkeitsarbeit und Ausführung öffentlichkeitswirksamer Konzeptionen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A&B ONE Kommunikationsagentur GmbH wird vom Amtsgericht Chemnitz unter dem Aktenzeichen 301 IN 1690/24 behandelt. Zuvor war eine Eigenverwaltung nach § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO angeordnet worden. Am 05.01.2026 hat das Gericht diese Eigenverwaltung aufgehoben und das Verfahren als Regelinsolvenzverfahren fortgeführt. Zum Insolvenzverwalter wurde der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig, bestellt. Zudem hat der Sachwalter dem Gericht am 21.01.2026 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A&B ONE Kommunikationsagentur GmbH ist am 01.12.2024 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig zum Sachwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.01.2025 anzumelden. Ein Beric…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A&B ONE Kommunikationsagentur GmbH ist am 01.12.2024 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig zum Sachwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.01.2025 anzumelden. Ein Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist für den 26.02.2025 um 10:00 Uhr anberaumt. Am 05.01.2026 hat das Gericht die Eigenverwaltung aufgehoben und das Verfahren als Regelinsolvenzverfahren fortgeführt. Zum Insolvenzverwalter wurde der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig, bestellt. Am 21.01.2026 hat der Sachwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1690/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A&B ONE Kommunikationsagentur GmbH, vertr. d. d. GF Augustusburger Straße 43, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 36760
vertreten durch den Geschäftsführer Ruppert Ahrens
- hat der Sachwalter dem …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1690/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A&B ONE Kommunikationsagentur GmbH, vertr. d. d. GF Augustusburger Straße 43, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 36760
vertreten durch den Geschäftsführer Ruppert Ahrens
- hat der Sachwalter dem Gericht am 21.01.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1690/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A&B ONE Kommunikationsagentur GmbH, vertr. d. d. GF Augustusburger Straße 43, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 36760
vertreten durch den Geschäftsführer Ruppert Ahrens
ergeht am 05.01.2026 nach…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1690/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A&B ONE Kommunikationsagentur GmbH, vertr. d. d. GF Augustusburger Straße 43, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 36760
vertreten durch den Geschäftsführer Ruppert Ahrens
ergeht am 05.01.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Die Eigenverwaltung wird nach § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO aufgehoben. Das Verfahren wird als Regelinsolvenzverfahren fortgeführt.
2. Zum Insolvenzverwalter wird der bisherige Sachwalter bestellt. Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1690/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A&B ONE Kommunikationsagentur GmbH, vertr. d. d. GF Augustusburger Straße 43, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 36760
vertreten durch den Geschäftsführer Ruppert Ahrens
ergeht am 01.12.2024 nach…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 301 IN 1690/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A&B ONE Kommunikationsagentur GmbH, vertr. d. d. GF Augustusburger Straße 43, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 36760
vertreten durch den Geschäftsführer Ruppert Ahrens
ergeht am 01.12.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Öffentlichkeitsarbeit) wird am 01.12.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Dirk Herzig
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Telefax: 0371 3823710
Email geschäftlich: dherzig@schultze-braun.de
bestellt.
4. Der Sachwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 15.01.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
6. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.
7. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Sachwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 26.02.2025 10:00 Uhr Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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