Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ABi Agentur für Bauinformationen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 23271
EUID
DEM1906.HRB23271
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 427/13
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sascha Mertes
Adresse
Frankfurter Str. 17 g, 65189 Wiesbaden
Telefon
0611-20 55 440
E-Mail
Termine & Fristen
Antrag auf Festsetzung der Vergütung
24.06.2026
Beschluss des Gerichts
27.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABi Agentur für Bauinformationen GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch die Geschäftsführer Wolfgang Emmes und Lothar Rapior. Das Amtsgericht Wiesbaden hat in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 IN 427/13 die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Der beantragte Restbetrag darf nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse entnommen werden. Die Festsetzung basiert auf einer Berechnungsmasse von 673.413,17 EUR. Eine Erhöhung der Vergütung gemäß § 3 InsVV wurde für verschiedene Tatbestände bewilligt, darunter Anfechtungen, unvollständige Buchhaltung, Dauer des Verfahrens, zahlreiche Rechtsstreitigkeiten und Betriebsfortführung. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Erstattung der Umsatzsteuer aus § 7 InsVV. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Wiesbaden eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 427/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABi Agentur für Bauinformationen GmbH, Platter Straße 79, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRB 23271), vertr. d.: 1. Wolfgang Emmes, Taunusstein, (Geschäftsführer), 2. Lothar Rapior, Taunusstein, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolv…
10 IN 427/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABi Agentur für Bauinformationen GmbH, Platter Straße 79, 65232 Taunusstein (AG Wiesbaden , HRB 23271), vertr. d.: 1. Wolfgang Emmes, Taunusstein, (Geschäftsführer), 2. Lothar Rapior, Taunusstein, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
um 175 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
abzgl. Vorschuss
Restbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Sascha Mertes, Frankfurter Str. 17 g, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611-20 55 440, Fax: 0611-20 55 444, E-Mail: insolvenz@mertes-lauff.de wird gestattet, den festgesetzten Restbetrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 24.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 673.413,17 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Dem Insolvenzverwalter ist die beantragte Erhöhung der Vergütung gem. § 3 InsVV für folgende Tatbestände zu bewilligen:
- Anfechtungen
- unvollständige/unzureichende Buchhaltung
- Dauer des Verfahrens
- zahlreiche Rechtsstreitigkeiten (> 161 Zivilprozesse + Vollstreckungsmaßnahmen)
- Insolvenzgeldbescheinigungen für 7 Mitarbeiter
- Verwertungstätigkeiten - erhöhter Buchhaltungsaufwand durch große Anzahl der 40
Debitoren und Kleinstzahlungen
- Betriebsfortführung
- Übertragene Sanierung / Betriebsveräußerung und Erhalt der Arbeitsplätze
Insoweit wird ausdrücklich auf die umfangreichen Ausführungen hierzu gem. Antrag vom 24.06.2026 verwiesen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 27.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.