Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heck & Becker GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Gladenbacher Straße 47, 35232 Dautphetal
Handelsregister
Amtsgericht Marburg HRA 2492
EUID
DEM1809.HRA2492
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Marburg
Aktenzeichen
IN 114/26 (24)
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/9130920
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.08.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Heck & Becker GmbH & Co. KG ist am 27.08.2026 um 10:00 Uhr die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens erfolgt. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs bestellt. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann von der Antragstellerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 114/26 (24): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heck & Becker GmbH & Co. KG, Gladenbacher Straße 47, 35232 Dautphetal (AG Marburg, HRA 2492), vertr. d.: Becker GmbH, Gladenbacher Straße 47, 35232 Dautphetal (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: Andre Weißbenner (Geschäftsführer), …
22 IN 114/26 (24): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heck & Becker GmbH & Co. KG, Gladenbacher Straße 47, 35232 Dautphetal (AG Marburg, HRA 2492), vertr. d.: Becker GmbH, Gladenbacher Straße 47, 35232 Dautphetal (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: Andre Weißbenner (Geschäftsführer), ist am 27.08.2026 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9130920, Fax: 069/91309230 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 27.08.2026
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