Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
A.B.K GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
An Groß Sankt Martin 3-4, 50667 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 90542
EUID
DER3306.HRB90542
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 56/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Ali Reza Baratimahvar
Rolle
gesetzlich vertreten
Adresse
Ernst-Reinhold-Str. 4, 50996 Köln
Termine & Fristen
Eröffnung
26.11.2024
Verbindungsanordnung
27.12.2024
Einsichtnahme Forderungsliste
21.07.2025
Prüfungstermin
21.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Vermittlung von Bauaufträgen, Handel mit Maschinen und Industrieprodukten aller Art, An- und Verkauf von Immobilien auf eigene Rechnung, die Erschließung von Grundstücken und Bauträgertätigkeit, Im- und Export und der Handel mit Baumaterialien, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.B.K GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Köln hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 21.08.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 21.07.2025 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.B.K GmbH ist am 26.11.2024 eröffnet worden. Das Verfahren 70a IN 98/24 wird nachträglich mit dem Hauptverfahren 70a IN 56/24 verbunden, da beide Verfahren dieselbe Schuldnerin betreffen und die Verbindung bei Eröffnung versehentlich unterblieben ist. Die im Hauptverfahren …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.B.K GmbH ist am 26.11.2024 eröffnet worden. Das Verfahren 70a IN 98/24 wird nachträglich mit dem Hauptverfahren 70a IN 56/24 verbunden, da beide Verfahren dieselbe Schuldnerin betreffen und die Verbindung bei Eröffnung versehentlich unterblieben ist. Die im Hauptverfahren getroffenen Anordnungen erstrecken sich auf das verbundene Verfahren. Im schriftlichen Verfahren werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen geprüft. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin am 21.08.2025. Bis zu diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 21.07.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 56/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB90542 eingetragenen A.B.K GmbH, An Groß St. Martin 3 - 4, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Reza Baratimahvar, Ernst-Reinhold-Str. 4, 50996 Kö…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 56/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB90542 eingetragenen A.B.K GmbH, An Groß St. Martin 3 - 4, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Reza Baratimahvar, Ernst-Reinhold-Str. 4, 50996 Köln
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70a IN 56/24
Amtsgericht Köln, 21.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 56/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB90542 eingetragenen A.B.K GmbH, An Groß St. Martin 3 - 4, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Reza Baratimahvar, Ernst-Reinhold-Str. 4, 50996 Kö…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 56/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB90542 eingetragenen A.B.K GmbH, An Groß St. Martin 3 - 4, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ali Reza Baratimahvar, Ernst-Reinhold-Str. 4, 50996 Köln
werden die Verfahren 70a IN 56/24 und 70a IN 98/24 unter Führung des ersten verbunden, § 4 InsO, § 147 ZPO.
Die im Verfahren 70a IN 56/24 getroffenen Anordnungen, insbesondere die Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 26.11.2024, erstrecken sich auch auf das hiesige Verfahren.
Gründe:
Beide Verfahren betreffen die selbe Schuldnerin. Eine vorgesehene Verbindung bei Eröffnung ist versehentlich unterblieben. In einem solchen Fall kann die Verbindung auch nachträglich erfolgen, wenn die Eröffnungsvoraussetzungen in beiden Verfahren vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den
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Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Köln, 27.12.2024 Amtsgericht
70a IN 56/24
Amtsgericht Köln, 06.01.2025
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