Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hess Holding GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Widdersdorfer Straße 188a, 50825 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRA 30337
EUID
DER3306.HRA30337
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 23/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
26.02.2025 , 08:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hess Holding GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Amtsgericht Köln hat die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses, Atradius Kreditversicherung, festgesetzt. Die Vergütung beträgt 740,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, basierend auf einem Zeitaufwand von 3,7 Stunden bei einem Stundensatz von 200,00 €. Der Beschluss erging am 21.05.2025. Rechtsmittel gegen die Festsetzung sind innerhalb von zwei Wochen möglich.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hess Holding GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahrensverlauf wurde die Vergütung für ein Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses festgesetzt. Zudem wurde Termin für eine Gläubigerversammlung z…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hess Holding GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Verfahrensverlauf wurde die Vergütung für ein Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses festgesetzt. Zudem wurde Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Zustimmung zu Vergleichsvereinbarungen bestimmt, welche bei dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht einsehbar sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 23/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 30337 eingetragenen Hess Holding GmbH & Co. KG, Widdersdorfer Str. 188 a, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregiste…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 23/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 30337 eingetragenen Hess Holding GmbH & Co. KG, Widdersdorfer Str. 188 a, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 80400 eingetragene Hess Beteiligungs GmbH, Widdersdorfer Str. 188 a, 50825 Köln, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Schlarmann, Widdersdorfer Str. 188 a, 50825 Köln, und Herrn Philipp Hess, Widdersdorfer Str. 188 a, 50825 Köln,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln
wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Atradius Kreditversicherung, Opladener Straße 14, 50679 Köln wie folgt festgesetzt.
Vergütung xxx,xx€
Auslagen xxx,xx€
Zwischensumme xxx,xx€
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xxx,xx€
Endbetrag xxx,xx€
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig 200,00 € je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 200,00 € angemessen ist. Für 3,7 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf 740,00 €.
Zusätzlich festzusetzen war die vom vorläufigen Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 eingesehen werden.
70c IN 23/22
Amtsgericht Köln, 21.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 23/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 30337 eingetragenen Hess Holding GmbH & Co. KG, Widdersdorfer Str. 188 a, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregiste…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 23/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 30337 eingetragenen Hess Holding GmbH & Co. KG, Widdersdorfer Str. 188 a, 50825 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 80400 eingetragene Hess Beteiligungs GmbH, Widdersdorfer Str. 188 a, 50825 Köln, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dirk Schlarmann, Widdersdorfer Str. 188 a, 50825 Köln, und Herrn Philipp Hess, Widdersdorfer Str. 188 a, 50825 Köln,
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dem nachstehend bezeichneten, bei dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht einsehbaren Vergleichsvereinbarungen:
- 1. Vereinbarung über Abgeltung von Ansprüchen gegenüber den Kommanditisten der Hess Holding GmbH & Co. KG aus Neuaufstellung des
Jahresabschlusses für das Jahr 2020 (" Vergleichsvereinbarung P),
- 2. Vereinbarung über die Aufteilung der Vergleichszahlung der Kommanditisten der Hess Holding GmbH & Co. KG zwi-schen der Insolvenzmasse und den Absonderungsberech-tigten ("Vergleichsvereinbarung II")
bestimmt auf
Mittwoch, 26.02.2025, 08:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 23/22
Amtsgericht Köln, 29.01.2025
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