Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Abwicklungsgesellschaft Fensterbau Mulda GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Talstraße 2, 09619 Mulda/Sa.
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 1555
EUID
DEU1206.HRB1555
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1104 IN 2377/00
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Michael Günther Weidensdorfer
Termine & Fristen
Schlusstermin
04.11.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie Kraftfahrzeugersatzteilen aller Art; die Durchführung von Reparatur- und Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen aller Art; die Vermittlung von Finanzierungs- und Leasinggeschäften zu Kraftfahrzeugen aller Art und Versicherungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft Fensterbau Mulda GmbH ist beim Amtsgericht Chemnitz anhängig. Am 30.09.2025 hat das Gericht die Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Für den Schlusstermin gemäß § 197 InsO wurde ein Termin auf den 04.11.2025 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 3.011 des Amtsgerichts Chemnitz bestimmt. In diesem Termin sollen die Schlussrechnung erörtert, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben und über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse entschieden werden. Zudem wird der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 11.07.2025 angehört. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von 4.412.165,71 EUR zu berücksichtigen, wovon eine Masse von ca. 295.334,09 EUR zur Verfügung steht. Der vollständige Beschluss sowie die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Am 21.11.2025 wurde die Regelvergütung des Insolvenzverwalters gemäß § 2 Abs. 1 InsVV (a. F.) nebst Zuschlag und Auslagen festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1104 IN 2377/00
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft Fensterbau Mulda GmbH, Talstraße 2, 09619 Mulda, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1555
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Günther Weidensdorfer
ergeht am 30.09.2025 nachfolgen…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1104 IN 2377/00
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft Fensterbau Mulda GmbH, Talstraße 2, 09619 Mulda, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1555
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Günther Weidensdorfer
ergeht am 30.09.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Schlusstermin gemäß § 197 InsO zur
|Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
|Anhörung zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 11.07.2025
wird bestimmt auf
Dienstag, 04.11.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz.
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 4.412.165,71 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 295.334,09 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1104 IN 2377/00
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft Fensterbau Mulda GmbH, Talstraße 2, 09619 Mulda, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1555
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Günther Weidensdorfer
wurde am 21.11.2025 die Regelve…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 1104 IN 2377/00
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Abwicklungsgesellschaft Fensterbau Mulda GmbH, Talstraße 2, 09619 Mulda, Amtsgericht Chemnitz , HRB 1555
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Günther Weidensdorfer
wurde am 21.11.2025 die Regelvergütung des Insolvenzverwalters gemäß § 2 Abs. 1 InsVV (a. F.) nebst einem Zuschlag in Höhe von 224,665 % gemäß 3 InsVV (a. F.) und Auslagen nach § 8 InsVV (a. F.) sowie Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV (a. F.) festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz
Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz
Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de.
Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch die Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden.
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