Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 3487
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Insolvenzprofil
AC-GE Autocentrum GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Radermachersweg 5, 45894 Gelsenkirchen
Handelsregister
Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 3487
EUID
DER2507.HRA3487
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 18/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Verfahrensbevollmächtigter Nils Meißner
Adresse
Alfredstr. 220, 45131 Essen
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
14.10.2025
Aufhebung
08.05.2026 , 06:42 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AC-GE Autocentrum GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Essen anhängig. Der Sachwalter Nils Meißner ist bestellt. Am 01.09.2025 hat das Gericht der Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren zugestimmt und die Beteiligten bis zum 14.10.2025 zur Stellungnahme zur Schlussrechnung und zum Forderungsverzeichnis aufgefordert. Am 04.09.2025 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt; die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO betragen 799.706,60 EUR, während für die Verteilung 0,00 EUR zur Verfügung stehen. Am 08.05.2026 ist das Verfahren mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 18/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 3487 eingetragenen AC-GE Autocentrum GmbH & Co. KG, Rademachersweg 5, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsre…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 18/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 3487 eingetragenen AC-GE Autocentrum GmbH & Co. KG, Rademachersweg 5, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 7374 eingetragene AC-GE Verwaltungs GmbH, Rademachersweg 5, 45894 Gelsenkirchen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich-Otto Doerpinghaus, Rademachersweg 5, 45894 Gelsenkirchen
wird heute, am 08.05.2026, um 6:42 Uhr mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 18/19
Amtsgericht Essen, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 18/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 3487 eingetragenen AC-GE Autocentrum GmbH & Co. KG, Rademachersweg 5, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handel…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 18/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 3487 eingetragenen AC-GE Autocentrum GmbH & Co. KG, Rademachersweg 5, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 7374 eingetragene AC-GE Verwaltungs GmbH, Rademachersweg 5, 45894 Gelsenkirchen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich-Otto Doerpinghaus, Rademachersweg 5, 45894 Gelsenkirchen
Nils Meißner, Alfredstr. 220, 45131 Essen,
Verfahrensbevollmächtigter,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Sachwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 799.706,60 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
162 IN 18/19
Amtsgericht Essen, 04.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 18/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 3487 eingetragenen AC-GE Autocentrum GmbH & Co. KG, Rademachersweg 5, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handel…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 18/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 3487 eingetragenen AC-GE Autocentrum GmbH & Co. KG, Rademachersweg 5, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 7374 eingetragene AC-GE Verwaltungs GmbH, Rademachersweg 5, 45894 Gelsenkirchen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich-Otto Doerpinghaus, Rademachersweg 5, 45894 Gelsenkirchen
Nils Meißner, Alfredstr. 220, 45131 Essen,
Verfahrensbevollmächtigter,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters festgesetzt worden (§§ 274, 63, 64 InsO). Es wurden 120 % der Regelvergütung gemäß § 2 Abs. 1 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage von (Gegenstandswert: 2.736.791,99 €) EUR nebst Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV und Zustellungsauslagen sowie die Mehrwertsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.
162 IN 18/19
Amtsgericht Essen, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 18/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 3487 eingetragenen AC-GE Autocentrum GmbH & Co. KG, Rademachersweg 5, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handel…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 18/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRA 3487 eingetragenen AC-GE Autocentrum GmbH & Co. KG, Rademachersweg 5, 45894 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 7374 eingetragene AC-GE Verwaltungs GmbH, Rademachersweg 5, 45894 Gelsenkirchen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Friedrich-Otto Doerpinghaus, Rademachersweg 5, 45894 Gelsenkirchen
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Nils Meißner, Alfredstr. 220, 45131 Essen
I.
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
II.
Die Durchführung des Schlusstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
III.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
14.10.2025
schriftlich zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
zur Schlussrechnungslegung der Schuldnerin,
zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung der Schuldnerin und die Prüfungsbemerkungen des Sachwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 18/19
Amtsgericht Essen, 01.09.2025
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