Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 26522
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Insolvenzprofil
I.S.T. Industrial Solutions & Technologies GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Adlerstr. 36, 45307 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 26522
EUID
DER2503.HRB26522
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
162 IN 38/17
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Alexander Kurakins
Adresse
Hainallee 15, 44139 Dortmund
Termine & Fristen
Frist zur Kostenvorschusszahlung
15.06.2026
Einstellung des Verfahrens
22.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Planung, Beratung, Konstruktion und Erbringung von Servicedienstleistungen für Gießereitechnik für die NE-Metallindustrie, insbesondere für die Aluminium-Metallindustrie sowie die Lieferung und Inbetriebnahme von schlüsselfertigen Anlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der I.S.T. Industrial Solutions & Technologies GmbH ist beim Amtsgericht Essen anhängig. Der Insolvenzverwalter hat die Schlussrechnung vorgelegt, wonach die Masse zur Deckung der Verfahrenskosten nicht ausreicht. Das Gericht hat daher die Vergütung des Verwalters festgesetzt und der Schlussverteilung zugestimmt, wobei jedoch kein Betrag für die Gläubiger verfügbar ist. Da keine Kostenvorschüsse eingehen, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 38/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der I.S.T. Industrial Solutions & Technologies GmbH, Adlerstr. 36, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Kurakins, Hainallee 15, 44139 Dortmund
sind die Vergütung und die zu erstattenden Ausla…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 38/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der I.S.T. Industrial Solutions & Technologies GmbH, Adlerstr. 36, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Kurakins, Hainallee 15, 44139 Dortmund
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 46.703,42 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 110 % des Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 27.04.2026.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 eingesehen werden.
162 IN 38/17
Amtsgericht Essen, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 38/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der I.S.T. Industrial Solutions & Technologies GmbH, Adlerstr. 36, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Kurakins, Hainallee 15, 44139 Dortmund
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 38/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der I.S.T. Industrial Solutions & Technologies GmbH, Adlerstr. 36, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Kurakins, Hainallee 15, 44139 Dortmund
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 64.138,19 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
162 IN 38/17
Amtsgericht Essen, 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 38/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der I.S.T. Industrial Solutions & Technologies GmbH, Adlerstr. 36, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Kurakins, Hainallee 15, 44139 Dortmund
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters d…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 38/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der I.S.T. Industrial Solutions & Technologies GmbH, Adlerstr. 36, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Kurakins, Hainallee 15, 44139 Dortmund
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO).
Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 15.06.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 8 000,00 EUR bei der Zahlstelle Essen, IBAN DE22360000000036001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt. Eine Zahlungsbereitschaft ist dem Insolvenzgericht gegebenenfalls bis zum vorgenannten Stichtag schriftlich anzuzeigen.
Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben bzw. zur beabsichtigten Einstellung Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 38/17
Amtsgericht Essen, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 38/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der I.S.T. Industrial Solutions & Technologies GmbH, Adlerstr. 36, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Kurakins, Hainallee 15, 44139 Dortmund
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 2…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 38/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der I.S.T. Industrial Solutions & Technologies GmbH, Adlerstr. 36, 45307 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Kurakins, Hainallee 15, 44139 Dortmund
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 166 eingesehen werden.
162 IN 38/17
Amtsgericht Essen, 22.06.2026
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