Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 31458
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ACS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Lessingstr. 27, 06844 Dessau-Roßlau
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 31458
EUID
DEW1215.HRB31458
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 79/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Vahl
Adresse
Magdeburger Straße 19, 06112 Halle (Saale)
Telefon
0345/678780
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
26.07.2024 , 14:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.08.2024
Berichtstermin
24.09.2024 , 10:35 Uhr
Prüfungstermin
24.09.2024 , 10:35 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Das Verlegen von Estrich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der ACS GmbH ist am 26.07.2024 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Vahl bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 30.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Es ist das mündliche Verfahren angeordnet. Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) wird am 24.09.2024 um 10:35 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau abgehalten. In diesem Termin sollen die Gläubiger unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Maßnahmen entscheiden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 79/24: Über das Vermögen der ACS GmbH, Lessingstraße 27, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 31458), vertr. d.: Cosmin Teodor Caranfil, Vordere Karlstraße 43, 73033 Göppingen, (Geschäftsführer), ist am 26.07.2024 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Oliver Vahl…
2 IN 79/24: Über das Vermögen der ACS GmbH, Lessingstraße 27, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 31458), vertr. d.: Cosmin Teodor Caranfil, Vordere Karlstraße 43, 73033 Göppingen, (Geschäftsführer), ist am 26.07.2024 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Oliver Vahl, Magdeburger Straße 19, 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/678780, Fax: 0345/6787810, E-Mail: halle-saale@hww.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.08.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 24.09.2024, 10:35 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179;
302 InsO)
Hinweise:
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
* Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO liegen die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden der einzelnen Gläubiger nicht bei Gericht, sondern in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht der Beteiligten aus.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 29.07.2024
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