Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 31276
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Insolvenzprofil
CBD Baron UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Leipziger Straße 98, 06766 Bitterfeld-Wolfen
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 31276
EUID
DEW1215.HRB31276
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Joachim M. E. Voigt-Salus
Adresse
Großer Brockhaus 1, 04103 Leipzig
Telefon
0341/231780
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
29.07.2024 , 14:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.08.2024
Berichtstermin
24.09.2024 , 15:25 Uhr
Prüfungstermin
24.09.2024 , 15:25 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Onlinehandels, sowie ein Ladengeschäft zum Vertrieb der Produkte; u.a.: Vertrieb und Handel von CBD Produkten ohne THC, Textilien, Aufkleber, Merchandisingprodukte, Wasserpfeifen, verschiedene Zubehörartikel. Der Vertrieb von CBD Produkten mit THC wird angestrebt, nachdem eine gesetzliche Freigabe erfolgt ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der CBD Baron UG (haftungsbeschränkt) ist am 29.07.2024 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Dessau-Roßlau. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Joachim M. E. Voigt-Salus bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 30.08.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sollen Sicherungsrechte unverzüglich mitgeteilt werden. Es ist das mündliche Verfahren angeordnet. Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) wird am 24.09.2024 um 15:25 Uhr im Saal 012 des Amtsgerichts Dessau-Roßlau abgehalten. In diesem Termin sollen die Gläubiger unter anderem über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Entscheidungen entscheiden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 100/24: Über das Vermögen der CBD Baron UG (haftungsbeschränkt), 06766 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 31276), vertr. d.: Lucas Conrad, Lessingstr. 14, 06749 Bitterfeld-Wolfen, (Geschäftsführer), ist am 29.07.2024 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Joachim …
2 IN 100/24: Über das Vermögen der CBD Baron UG (haftungsbeschränkt), 06766 Bitterfeld-Wolfen (AG Stendal, HRB 31276), vertr. d.: Lucas Conrad, Lessingstr. 14, 06749 Bitterfeld-Wolfen, (Geschäftsführer), ist am 29.07.2024 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Joachim M. E. Voigt-Salus, Großer Brockhaus 1, 04103 Leipzig, Tel.: 0341/231780, Fax: 0341/23178222, E-Mail: leipzig@voigtsalus.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.08.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 24.09.2024, 15:25 Uhr, Saal 012, Amtsgericht Dessau-Roßlau (Außenstelle), Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
* sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178;
179 InsO)
Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO sollen jedoch die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden nicht bei Gericht, sondern in Ihren Büroräumen zur Einsicht ausgelegt werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 30.07.2024
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