Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Adam Blodt Spedition und Dienstleistungen GmbH & Co KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Carl-von-Linde-Straße 14, 55129 Mainz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRA 40818
EUID
DET2304V.HRA40818
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen
164/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke
Adresse
Kaiserstraße 39, 55116 Mainz
Telefon
06131/3270-400
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.08.2026 , 08:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Adam Blodt Spedition und Dienstleistungen GmbH & Co. KG ist am 13.08.2026 um 08:00 Uhr die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin durch das Amtsgericht Mainz erfolgt. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Mainz einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 164/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Adam Blodt Spedition und Dienstleistungen GmbH & Co KG, vertr.d. d. pers. haft. Ges. Adam Blodt GmbH, Carl-von-Linde-Straße 14, 55129 Mainz (AG Mainz, HRA 40818), ist am 13.08.2026 um 08:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstell…
280 IN 164/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Adam Blodt Spedition und Dienstleistungen GmbH & Co KG, vertr.d. d. pers. haft. Ges. Adam Blodt GmbH, Carl-von-Linde-Straße 14, 55129 Mainz (AG Mainz, HRA 40818), ist am 13.08.2026 um 08:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Hancke, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz, Tel.: 06131/3270-400, Fax: 06131/3270-409, E-Mail: mainz@hezel-hancke.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 13.08.2026
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