Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
adata Software GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bremer Straße 49, 27283 Verden (Aller)
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 122125
EUID
DEP2716.HRB122125
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 129/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.07.2026 , 11:42 Uhr
Erteilung Einzelermächtigung
25.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung und der Vertrieb von Software und von Hardware aller Art, sowie die Beratung und Schulung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der adata Software GmbH ist am 31.07.2026 um 11:42 Uhr die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin erfolgt. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der adata Software GmbH ist am 31.07.2026 um 11:42 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr…
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der adata Software GmbH ist am 31.07.2026 um 11:42 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Am 25.08.2026 ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zur vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 129/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der adata Software GmbH, Bremer Str. 49, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 122125), ist am 31.07.2026 um 11:42 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung…
11 IN 129/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der adata Software GmbH, Bremer Str. 49, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 122125), ist am 31.07.2026 um 11:42 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, c/o KÖSTERBERNER, Johanniswall 23, 27283 Verden (Aller), Tel.: 04231/951410, Fax: 04231/95141100, E-Mail: kontakt@koesterberner.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 31.07.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 129/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der adata Software GmbH, Bremer Str. 49, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 122125), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 31.07.2026 um 11:42 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter…
11 IN 129/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der adata Software GmbH, Bremer Str. 49, 27283 Verden (Aller) (AG Walsrode, HRB 122125), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 31.07.2026 um 11:42 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 25.08.2026
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