Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
REI Real Estate Investment GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Verdener Straße 36, 27356 Rotenburg
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 206099
Stammkapital
35.000,00 EUR
EUID
DEP2716.HRB206099
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Aktenzeichen
11 IN 73/17
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
27.08.2026
Prüfungstermin
17.09.2026
Schlusstermin
26.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist - der An- und Verkauf, die Vermietung und Verpachtung sowie die Entwicklung und Vermarktung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im In- und Ausland für eigene und fremde Rechnung; - die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Grundstückshandel
Geschäftstätigkeit
An- und Verkauf, Vermietung, Entwicklung und Verwaltung von Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der REI Real Estate Investment GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt, wobei Einwendungen binnen drei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung im Internet oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geltend gemacht werden können. Zudem wird die Teilnahme von Gläubigern nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO am Verfahren zugelassen. Diese Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.08.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden und dabei auf den Nachrang sowie die zustehende Rangstelle hinzuweisen. Für die Prüfung der angemeldeten nachrangigen Forderungen wird ein schriftliches Prüfungsverfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 17.09.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum können der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin Widerspruch gegen Höhe, Grund oder Rang einer Forderung erheben. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie Anmeldungen und Widersprüche liegen in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Walsrode zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der REI Real Estate Investment GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Stresing, ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jan Ockelmann bestellt. Die Teilnahme der Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO ist zugelassen. Diese wurden aufgefordert, ihre Ford…
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der REI Real Estate Investment GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Lutz Stresing, ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jan Ockelmann bestellt. Die Teilnahme der Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO ist zugelassen. Diese wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.08.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 17.09.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum können Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer Forderung erheben. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Als vergütungsrechtliche Berechnungsmasse wurden 229.524,68 EUR zugrunde gelegt, zuzüglich Vorsteuer ergibt sich eine Berechnungsgrundlage von 239.334,57 EUR. Der Vergütungsanspruch beträgt 29.503,42 EUR, zuzüglich einer Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Ein Zuschlag von 45% auf die Regelvergütung wurde für besondere Schwierigkeiten bei der Immobilienverwertung und steuerrechtliche Probleme gewährt. Die Schlussverteilung soll erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 148.993,95 EUR abzüglich Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigende Insolvenzforderungen belaufen sich auf 56.245,31 EUR. Die Vornahme der Schlussverteilung ist genehmigt worden. Der Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Anhörung zur Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände ist auf den 26.11.2026 beim Amtsgericht Walsrode bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 73/17: In dem Insolvenzverfahren REI Real Estate Investment GmbH, Verdener Straße 36, 27356 Rotenburg/Wümme (AG Walsrode, HRB 206099), vertr. d.: Lutz Stresing (geb. Bauche), Vahlder Weg 19, 27383 Scheeßel, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters beantra…
11 IN 73/17: In dem Insolvenzverfahren REI Real Estate Investment GmbH, Verdener Straße 36, 27356 Rotenburg/Wümme (AG Walsrode, HRB 206099), vertr. d.: Lutz Stresing (geb. Bauche), Vahlder Weg 19, 27383 Scheeßel, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters beantragt.
Der vollständige Vergütungsantrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Einwendungen gegen den Vergütungsantrag können binnen 3 Wochen ab dieser öffentlichen Bekanntmachung im Internet schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle geltend gemacht werden.
Amtsgericht Walsrode, 28.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 73/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der REI Real Estate Investment GmbH, Verdener Straße 36, 27356 Rotenburg/Wümme (AG Walsrode, HRB 206099), vertr. d.: Lutz Stresing (geb. Bauche), Vahlder Weg 19, 27383 Scheeßel, (Geschäftsführer), wird die Teilnahme der Gläubiger nachrangiger Forderungen (§ 39 Ab…
11 IN 73/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der REI Real Estate Investment GmbH, Verdener Straße 36, 27356 Rotenburg/Wümme (AG Walsrode, HRB 206099), vertr. d.: Lutz Stresing (geb. Bauche), Vahlder Weg 19, 27383 Scheeßel, (Geschäftsführer), wird die Teilnahme der Gläubiger nachrangiger Forderungen (§ 39 Abs. 1 InsO) am Insolvenzverfahren zugelassen.
Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen gemäß § 39 InsO bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jan Ockelmann, c/o SGP Schneider Geiwitz Nord RA GmbH, Auf dem Lärchenberge 21A, 30161 Hannover, Tel.: 040 30 60 59-0, Fax: 040 30 60 59-135, E-Mail: jan.ockelmann@sgpn.de schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.08.2026 anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO zu bezeichnen.
Zur Prüfung der angemeldeten nachrangigen Forderungen sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 S. 2 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.09.2026 bestimmt.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zu diesem Datum (Eingang beim Insolvenzgericht) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Wird gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 28.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 73/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der REI Real Estate Investment GmbH, Verdener Straße 36, 27356 Rotenburg/Wümme (AG Walsrode, HRB 206099), vertr. d.: Lutz Stresing (geb. Bauche), Vahlder Weg 19, 27383 Scheeßel, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis is…
11 IN 73/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der REI Real Estate Investment GmbH, Verdener Straße 36, 27356 Rotenburg/Wümme (AG Walsrode, HRB 206099), vertr. d.: Lutz Stresing (geb. Bauche), Vahlder Weg 19, 27383 Scheeßel, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Walsrode zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jan Ockelmann, c/o SGP Schneider Geiwitz Nord RA GmbH, Auf dem Lärchenberge 21A, 30161 Hannover, Tel.: 040 30 60 59-0, Fax: 040 30 60 59-135, E-Mail: jan.ockelmann@sgpn.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 148.993,95 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 56.245,31 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Walsrode, 07.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 73/17: In dem Insolvenzverfahren REI Real Estate Investment GmbH, Verdener Straße 36, 27356 Rotenburg/Wümme (AG Walsrode, HRB 206099), vertr. d.: Lutz Stresing (geb. Bauche), Vahlder Weg 19, 27383 Scheeßel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgericht…
11 IN 73/17: In dem Insolvenzverfahren REI Real Estate Investment GmbH, Verdener Straße 36, 27356 Rotenburg/Wümme (AG Walsrode, HRB 206099), vertr. d.: Lutz Stresing (geb. Bauche), Vahlder Weg 19, 27383 Scheeßel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Ausweislich der Schlussrechnung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV eine vergütungsrechtliche Berechnungsmasse von 229.524,68 EUR zugrunde zu legen. Zudem wurde die Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV beantragt und festgesetzt.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 9.809,89 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von insgesamt 239.334,57 EUR und damit ein Vergütungsanspruch in Höhe von 29.503,42 EUR.
Der Insolvenzverwalter beantrage eine Erhöhung seiner Vergütung um insgesamt 45% auf die Regelvergütung. Er begründete dies zum einen mit besonderen Schwierigkeiten bei der Immobilienverwertung. Hier setzt er einen Einzelzuschlag in Höhe von 25% an. Die Erschwernisse werden im Vergütungsantrag detailliert vorgetragen.
Einen weiteren Zuschlag begehrt der Insolvenzverwalter für die erheblichen steuerrechtlichen Probleme. Er bringt hierfür einen Zuschlag in Höhe von 10% in Ansatz. Da die Aufarbeitung an eine externe Steuerberatungsgesellschaft abgegeben wurde, ist fraglich, ob hier ein Zuschlag gewährt werden kann. Eine Einzelbewertung der Zuschläge kann nicht erfolgen, vielmehr muss hier die Gesamtbetrachtung für das gesamte Verfahren erfolgen.
Ebenso verhält es sich für den weiter beantragten Zuschlag für die erschwerte Zusammenarbeit mit dem Schuldner. Hier wird ebenfalls ein Zuschlag geltend gemacht. Dieser beträgt 17,5%. Insgesamt begehrt der Insolvenzverwalter einen Zuschlag von Insgesamt 52,50%, hält aber für seine Mehrarbeit einen Zuschlag von 45% für angemessen.
Wie bereits erwähnt, werden hier keine Einzelzuschläge bewertet. Dennoch bleibt festzuhalten, dass der Mehraufwand, den der Insolvenzverwalter mit der erschwerten Zusammenarbeit mit dem Schuldner hatte, in diesem Fall zu keinem weiteren Zuschlag führen würde, da diese Schwierigkeiten bereits Berücksichtigung bei den Zuschlägen für die erschwerte Verwertung der Immobilie, sowie der steuerlichen Aufarbeitung gefunden haben.
Es würde eine Doppelberücksichtigung erfolgen.
Da aber, wie bereits oben erwähnt, eine Gesamtbetrachtung des Verfahrens zu erfolgen hat, ist der letztendlich in Ansatz gebrachte Zuschlag bei Berücksichtigung sämtlicher Umstände gerechtfertigt, so dass antragsgemäß entschieden wurde.
Zudem wurden Auslagen für 20 übertragene Zustellungen gem. § 8 Abs. 3 InsO geltend gemacht und festgesetzt.
Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % gemäß § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 06.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 73/17: In dem Insolvenzverfahren REI Real Estate Investment GmbH, Verdener Straße 36, 27356 Rotenburg/Wümme (AG Walsrode, HRB 206099), vertr. d.: Lutz Stresing (geb. Bauche), Vahlder Weg 19, 27383 Scheeßel, (Geschäftsführer), wird die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt, das schriftliche Verfahren angeordnet…
11 IN 73/17: In dem Insolvenzverfahren REI Real Estate Investment GmbH, Verdener Straße 36, 27356 Rotenburg/Wümme (AG Walsrode, HRB 206099), vertr. d.: Lutz Stresing (geb. Bauche), Vahlder Weg 19, 27383 Scheeßel, (Geschäftsführer), wird die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt, das schriftliche Verfahren angeordnet und Schlusstermin zur
a) Prüfung der evtl. noch nachträglich angemeldeten Forderungen,
b) Anhörung zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
d) Entscheidung über evtl. nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
im schriftlichen Verfahren bestimmt auf: 26.11.2026, Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29 - 33, 29664 Walsrode.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zu diesem Termin (Eingang beim Insolvenzgericht) schriftliche Anträge zu diesem Schlusstermin stellen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 06.10.2026
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