Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ADC GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
An der Zugspitze 20, 09618 Brand-Erbisdorf
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 27318
EUID
DEU1206.HRB27318
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
408 IN 1667/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Jörg-Dieter Pfaller
Adresse
An der Zugspitze 20, 09618 Brand-Erbisdorf
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
12.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Erzeugung von Bio-Energie, Erwerb, Errichtung und Betrieb von Heizwerken und Heizkraftwerken, die Biomassen und alternative Energieträger einsetzen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADC GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg-Dieter Pfaller, wird vom Amtsgericht Chemnitz unter dem Aktenzeichen 408 IN 1667/24 behandelt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter der Nummer HRB 27318 eingetragen. Am 12.03.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Infolge dieser Anzeige wird die Zustellung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 2 Satz 2 InsO auf den Insolvenzverwalter übertragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 1667/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADC GmbH, vertr. d. d. GF Jörg-Dieter Pfaller, An der Zugspitze 20, 09618 Brand-Erbisdorf, Amtsgericht Chemnitz, HRB 27318
vertreten durch den Vertreter Jörg-Dieter Pfaller
- hat der Insolvenzverwalter d…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 1667/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADC GmbH, vertr. d. d. GF Jörg-Dieter Pfaller, An der Zugspitze 20, 09618 Brand-Erbisdorf, Amtsgericht Chemnitz, HRB 27318
vertreten durch den Vertreter Jörg-Dieter Pfaller
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 12.03.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zustellung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 2 Satz 2 InsO wird auf den Insolvenzverwalter übertragen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 1667/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ADC GmbH, vertr. d. d. GF Jörg Pfaller, An der Zugspitze 20, 08618 Brand-Erbisdorf, Amtsgericht Chemnitz, HRB 27318
- wurde am 29.08.2024 um 09:30 Uhr Frank-Rüdiger Scheffler, Caspar-David-Frie…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 1667/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ADC GmbH, vertr. d. d. GF Jörg Pfaller, An der Zugspitze 20, 08618 Brand-Erbisdorf, Amtsgericht Chemnitz, HRB 27318
- wurde am 29.08.2024 um 09:30 Uhr Frank-Rüdiger Scheffler, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 47782 31, Telefax 0351 47782 44 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde der Schuldnerin verboten, über Gegenstände der schuldnerischen Vermögensmasse zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative InsO). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 1667/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADC GmbH, vertr. d. d. GF Jörg-Dieter Pfaller An der Zugspitze 20, 09618 Brand-Erbisdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 27318
vertreten durch den Vertreter Jörg-Dieter Pfaller
ergeht am 01.11.2024 nachfolge…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 408 IN 1667/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADC GmbH, vertr. d. d. GF Jörg-Dieter Pfaller An der Zugspitze 20, 09618 Brand-Erbisdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 27318
vertreten durch den Vertreter Jörg-Dieter Pfaller
ergeht am 01.11.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Erzeugung von Bio-Energie u.a.) wird am 01.11.2024 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Frank-Rüdiger Scheffler
Ulmenstraße 14
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 037138226 0
Telefon geschäftlich: 0371 38226 11
Telefax: 0371 38226 23
Email geschäftlich: chemnitz@tiefenbacher.de
Website: www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 09.12.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Dienstag, 21.01.2025, 10:30 Uhr, Sitzungssaal. 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
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Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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