Das Amtsgericht Chemnitz hat am 18.03.2025 um 16:05 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM Germany Management GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Raik Kilper bestellt worden, der beauftragt wurde, die Zustellungen gemäß § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 07.05.2025 zweifach beim Insolvenzverwalter anzumelden und unverzüglich Sicherungsrechte mitzuteilen. Auf einen Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen können bis zum 18.06.2025 beim Amtsgericht Chemnitz eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2493/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM Germany Management GmbH, vertr. d. d. GF Boschstraße 14, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 30205
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Elsäßer
ergeht am 18.03.2025 nachfolgende Ents…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2493/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM Germany Management GmbH, vertr. d. d. GF Boschstraße 14, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRB 30205
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Elsäßer
ergeht am 18.03.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG, die ihrerseits unter anderem Metallbearbeitung und -verarbeitung, Verwaltung von Beteiligungen, Beratung von Unternehmen und Verwaltung eigenen Vermögens zum Gegenstand hat, und/oder an anderen Kommanditgesellschaften) wird am 18.03.2025 um 16:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Raik Kilper
c/o Dr. Beck & Partner GbR
Ludwigstraße 50
95028 Hof
Telefon geschäftlich: 09281 8331080
Telefax: 09281 8331089
Email geschäftlich: advo@ra-dr-beck.de
Website: www.ra-dr-beck.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 07.05.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 18.06.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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