Berichts- und PrüfungsterminSchleswig-HolsteinHRA 9945
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Insolvenzprofil
ADG Malereibetrieb GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Schleswig-Holstein
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Lübeck HRA 9945
EUID
DEX1721R.HRA9945
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 232/20
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Einsichtnahme Forderungsliste
12.06.2024
Prüfungstermin
03.07.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADG Malereibetrieb GmbH & Co. KG ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Die Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 03.07.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 12.06.2024 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 232/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRA 9945 HL eingetragenen ADG Malereibetrieb GmbH & Co. KG, Rungedamm 31, 21035 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsre…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 232/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRA 9945 HL eingetragenen ADG Malereibetrieb GmbH & Co. KG, Rungedamm 31, 21035 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 154829 eingetragene reinmotech Verwaltungs GmbH, Rungedamm 31, 21035 Hamburg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Aurela Swiatek
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 03.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 232/20
Amtsgericht Hamburg, 05.06.2024
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