Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DMA Hamburg Inox & Alloys GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Ferdinandstraße 25-27, 20095 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 118840
EUID
DEK1101.HRB118840
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 175/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.06.2024 , 11:56 Uhr
Eröffnung
01.08.2024 , 12:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.09.2024
Berichtstermin
16.10.2024 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
16.10.2024 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Verarbeitung und der Handel von kaltgewalztem Edelstahl und Edelstahlprodukten, sowie anderen Metalllegierungen; der Im- und Export von Waren aller Art, ausgenommen sind erlaubnispflichtige Waren; die Erbringung sonstiger Dienstleistungen rund um die Verarbeitung und den Handel von Metallen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 06.06.2024 um 11:56 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der DMA Hamburg Inox & Alloys GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 118840 eingetragen und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mikhail Alidibirov vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin bestellt worden. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen verbunden: Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DMA Hamburg Inox & Alloys GmbH ist am 06.06.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin bestellt. Am 01.08.2024 ist das Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Übersc…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DMA Hamburg Inox & Alloys GmbH ist am 06.06.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin bestellt. Am 01.08.2024 ist das Hauptinsolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Am 08.08.2024 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingereicht. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.09.2024 anzumelden. Der Berichtstermin und Prüfungstermin ist für den 16.10.2024 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 175/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 118840 eingetragenen DMA Hamburg Inox & Alloys GmbH, Ferdinandstraße 25 - 27, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mikhail A…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 175/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 118840 eingetragenen DMA Hamburg Inox & Alloys GmbH, Ferdinandstraße 25 - 27, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mikhail Alidibirov
Geschäftszweig: Die Verarbeitung und der Handel von kaltgewalztem Edelstahl und Edelstahlprodukten, sowie anderen Metalllegierungen; der Im- und Export von Waren aller Art, ausgenommen sind erlaubnispflichtige Waren; die Erbringung sonstiger Dienstleistungen rund um die Verarbeitung und den Handel von Metallen.
ist am 06.06.2024, um 11:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 175/24
Amtsgericht Hamburg, 06.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 175/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 118840 eingetragenen DMA Hamburg Inox & Alloys GmbH, Ferdinandstraße 25 - 27, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mikhail Alidibirov
…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 175/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 118840 eingetragenen DMA Hamburg Inox & Alloys GmbH, Ferdinandstraße 25 - 27, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mikhail Alidibirov
ist am 08.08.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67a IN 175/24
Amtsgericht Hamburg, 08.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 175/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 118840 eingetragenen DMA Hamburg Inox & Alloys GmbH, Ferdinandstraße 25 - 27, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durc…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 175/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 118840 eingetragenen DMA Hamburg Inox & Alloys GmbH, Ferdinandstraße 25 - 27, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Mikhail Alidibirov
Geschäftszweig: Die Verarbeitung und der Handel von kaltgewalztem Edelstahl und Edelstahlprodukten, sowie anderen Metalllegierungen; der Im- und Export von Waren aller Art, ausgenommen sind erlaubnispflichtige Waren; die Erbringung sonstiger Dienstleistungen rund um die Verarbeitung und den Handel von Metallen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2024, um 12:10 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter als Hauptinsolvenzverwalter i.S.d. EuInsVO wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 16.10.2024, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 26.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Raum B424,B 424 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO und Art. 54 EuInsVO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Satz 2 EuInsVO:
Die deutschen Gerichte sind für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens international zuständig. Denn die Schuldnerin hat den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland. Ausweislich den Ermittlungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Penzlin hat die Schuldnerin ihre Geschäfte aus ihren in Hamburg belegenen Geschäftsräumen betrieben. Außerdem hat die Schuldnerin ihren satzungsmäßigen Sitz in Hamburg, Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 EuInsVO.
Erkenntnisse über die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Art. 3 Abs. 1 EuInsVO über das Vermögen der Schuldnerin in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union liegen dem Gericht nicht vor.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67a IN 175/24
Amtsgericht Hamburg, 01.08.2024
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