Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ADVANCE Baugesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 10596
EUID
DEM1202.HRB10596
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 169/17
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Timm Hartwich
Adresse
Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt am Main
Telefon
01525/3202870
E-Mail
Termine & Fristen
Antrag auf Vergütungsfestsetzung
22.07.2026
Beschluss Vergütungsfestsetzung
13.08.2026
Anzeige Schlussverteilung
13.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADVANCE Baugesellschaft mbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Timm Hartwich hat am 22.07.2026 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe hat diese Festsetzung durch Beschluss vom 13.08.2026 vorgenommen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Berechnungsmasse beträgt 148.502,55 EUR. Der Verwalter erhält Zuschläge von insgesamt 20 % für besondere Erschwernisse und fehlende Buchhaltungsunterlagen. Am selben Tag, dem 13.08.2026, hat der Insolvenzverwalter dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 148.502,55 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 4.230.625,33 EUR sind zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 169/17 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADVANCE Baugesellschaft mbH, vertr.d.d. GF Vlado Bojanic, Daimlerstraße 12, 61352 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 10596), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Timm Hartwich festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 …
61 IN 169/17 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADVANCE Baugesellschaft mbH, vertr.d.d. GF Vlado Bojanic, Daimlerstraße 12, 61352 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 10596), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Timm Hartwich festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Homburg v.d.Höhe eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um Prozentsatz eingeben % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich bereits erhaltene Vorschüsse
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.07.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 148.502,55 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter macht Zuschläge wie folgt geltend:
* 15 % für die besonderen Erschwernisse bei der Informationsbeschaffung, der Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der Realisierung von Vermögenswerten
* 5 % aufgrund der fehlenden tatsächlichen Verfügbarkeit der Finanzbuchhaltungsunterlagen.
Hinsichtlich der Begründung wird auf den Antrag des Insolvenzverwalters vollumfänglich Bezug genommen.
Dem Antrag war - auch hinsichtlich des Zuschlages von insgesamt 20 % - zu entsprechen.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 13.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 169/17 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADVANCE Baugesellschaft mbH, vertr.d.d. GF Vlado Bojanic, Daimlerstraße 12, 61352 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 10596), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg …
61 IN 169/17 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADVANCE Baugesellschaft mbH, vertr.d.d. GF Vlado Bojanic, Daimlerstraße 12, 61352 Bad Homburg (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 10596), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.Höhe zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Timm Hartwich, Jakob-Latscha-Straße 3, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 01525/3202870, Fax: 069/870027899, E-Mail: hartwich@semper-fi.com. hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 148.502,55 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 4.230.625,33 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 13.08.2026
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