Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ERGOS Distribution GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 4464
EUID
DEM1202.HRB4464
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 171/06 K-P
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Prozesspfleger Gerret Höher
Rolle
Prozesspfleger
Adresse
Hessenring 120, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe
Termine & Fristen
Aufhebung
13.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ERGOS Distribution GmbH ist am 13.08.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe hat den entsprechenden Beschluss erlassen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 171/06 K-P: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ERGOS Distribution GmbH, Max-Planck-Straße 36 b, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 4464), vertr. d.: 1. Bernd Stehle (verstorben), als GF der ERGOS Distribution GmbH, Johann-Sebastian-Bach-Str. 50, 61250 Usingen, (Geschäftsführer), 2. Ger…
61 IN 171/06 K-P: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ERGOS Distribution GmbH, Max-Planck-Straße 36 b, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 4464), vertr. d.: 1. Bernd Stehle (verstorben), als GF der ERGOS Distribution GmbH, Johann-Sebastian-Bach-Str. 50, 61250 Usingen, (Geschäftsführer), 2. Gerret Höher (als Prozesspfleger), Hessenring 120, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, ist am 13.08.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 13.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.