die Entwicklung, Herstellung, Ankauf und Vertrieb von Fortbewegungsmitteln und Umwelttechnologien sowie der Betrieb von Gastronomiebetrieben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Advanced Bikes GmbH, mit Sitz in Offenbach am Main, hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen sowie der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Zudem ist durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main die Vergütung und die Auslagen für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses, die Firma Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes S.A., festgesetzt worden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Advanced Bikes GmbH ist am 28.01.2025 um 10:08 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 05.03.2025 bei …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Advanced Bikes GmbH ist am 28.01.2025 um 10:08 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 05.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Für den 20.03.2025 ist eine Gläubigerversammlung (Berichts- und Prüfungstermin) anberaumt, in der unter anderem über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und die Zwischenrechnungslegung beschlossen werden soll. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Des Weiteren ist ein Beschluss zur Festsetzung von Vergütung und Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses, Fa. Euler Hermes Deutschland, ergangen. Ein früherer Beschluss vom 28.01.2025 wurde berichtigt, wobei die Zuordnung des Verfahrensbevollmächtigten korrigiert wurde.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 750/24
In dem Insolvenzverfahren Advanced Bikes GmbH, Hafenallee 61, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 56660), vertr. d.: 1. Helge von Fugler, Friedensallee 42, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), 2. Wolfgang Johannes Otto Momberger, Waidmannstraße 1a, 60596 Frankfurt am Main, …
Geschäftsnummer: 8 IN 750/24
In dem Insolvenzverfahren Advanced Bikes GmbH, Hafenallee 61, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 56660), vertr. d.: 1. Helge von Fugler, Friedensallee 42, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), 2. Wolfgang Johannes Otto Momberger, Waidmannstraße 1a, 60596 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses, Fa. Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes S.A., 22746 Hamburg, vertreten durch Herrn Thomas Harbrecht, durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbegründung:
Das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses erhält Vergütung und Auslagen entsprechend §§ 17, 18 InsVV.
Der Zeitaufwand betrug 28 Stunden.
Hierbei wurden sowohl die oben erläuterten Tatsachen als auch die Tätigkeit, die Haftung, die Verantwortung als auch die Qualifikation des Mitgliedes berücksichtigt.
Das Gläubigerausschussmitglied hat einen Anspruch auf tatsächlich entstandene Auslagen, diese sind einzeln anzuführen und zu belegen § 18 Absatz 1 InsVV. Die entstandenen Auslagen wurden schlüssig dargelegt und waren antragsgemäß festzusetzen.
Weiter hat das Gläubigerausschussmitglied Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach §§ 18 Absatz 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 22.05.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 750/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Advanced Bikes GmbH, Hafenallee 61, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 56660), vertr. d.: 1. Helge von Fugler, Friedensallee 42, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), 2. Wolfgang Momberger, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat der Insolv…
8 IN 750/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Advanced Bikes GmbH, Hafenallee 61, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 56660), vertr. d.: 1. Helge von Fugler, Friedensallee 42, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), 2. Wolfgang Momberger, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 750/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Advanced Bikes GmbH, Hafenallee 61, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56660), vertr. d.: 1. Helge von Fugler, Friedensallee 42, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), 2. Wolfgang Momberger, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist der Besch…
8 IN 750/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Advanced Bikes GmbH, Hafenallee 61, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56660), vertr. d.: 1. Helge von Fugler, Friedensallee 42, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), 2. Wolfgang Momberger, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 28.01.2025 berichtigt worden.
Statt Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 2.: Rechtsanwalt Christoph Plähn, Gervinusstraße 17, 60322 Frankfurt am Main muss es richtig heißen: Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Christoph Plähn, Gervinusstraße 17, 60322 Frankfurt am Main
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Offenbach am Main, 29.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 750/24. Am 28.01.2025 um 10:08 Uhr ist über das Vermögen der Advanced Bikes GmbH, Hafenallee 61, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 56660), vertr. d.: 1. Helge von Fugler, Friedensallee 42, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), 2. Wolfgang Momberger, Frankfurt am Main, (Geschäftsf…
Geschäftsnummer: 8 IN 750/24. Am 28.01.2025 um 10:08 Uhr ist über das Vermögen der Advanced Bikes GmbH, Hafenallee 61, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 56660), vertr. d.: 1. Helge von Fugler, Friedensallee 42, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), 2. Wolfgang Momberger, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, LIESER Rechtsanwälte, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/91501025, Fax: 069/95928099, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 05.03.2025,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Donnerstag, 20.03.2025, 10:00 Uhr, 18-162 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 28.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
28.01.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 750/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Advanced Bikes GmbH, Hafenallee 61, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 56660),
vertreten durch:
1. Helge von Fugler, Friedensallee 42, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäft…
Amtsgericht Offenbach am Main
28.01.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 750/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Advanced Bikes GmbH, Hafenallee 61, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 56660),
vertreten durch:
1. Helge von Fugler, Friedensallee 42, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),
2. Wolfgang Momberger, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 2.:
Rechtsanwalt Christoph Plähn, Gervinusstraße 17, 60322 Frankfurt am Main,
wird heute um 10:08 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, LIESER Rechtsanwälte, Biebergasse 2, 60313 Frankfurt am Main, Tel.: 069/91501025, Fax: 069/95928099, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.