Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ADVANSA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Frielinghauser Straße 5, 59071 Hamm
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRB 2532
EUID
DER2404.HRB2532
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
259 IN 12/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele
Adresse
Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
Termine & Fristen
Beschluss Vergütung Gläubigerausschuss
29.12.2023
Beschluss Vergütung Sachwalter
15.01.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Polyesterfasern und anderen chemischen Produkten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ADVANSA GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Dortmund hat mit Beschluss vom 29.12.2023 die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses, das Pensions-Sicherungs-Verein a. G., festgesetzt. Die Vergütung und Auslagen beliefen sich auf null EUR. Mit Beschluss vom 15.01.2024 hat das Gericht die Vergütung und Auslagen des Sachwalters festgesetzt. Der Sachwalter übte sein Amt seit dem 01.05.2019 aus. Die Insolvenzmasse beträgt nach der Schlussrechnung 7.510.340,12 EUR. Die Vergütung des Sachwalters wurde auf den 2,1-fachen Regelsatz erhöht. Es wurden Pauschalbeträge für Auslagen sowie Portoauslagen festgesetzt. Rechtsbehelfe gegen die Festsetzungen waren innerhalb von zwei Wochen möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 12/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2532 eingetragenen ADVANSA GmbH, Frielinghauser Str. 5, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Heinrich Meierkord, Höggenstr. 13, 59494 Soest
…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 12/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2532 eingetragenen ADVANSA GmbH, Frielinghauser Str. 5, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Heinrich Meierkord, Höggenstr. 13, 59494 Soest
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner, Poststraße 1, 40213 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Pensions-Sicherungs-Verein a. G., Köln wie folgt festgesetzt.
Vergütung -,-- EUR
Auslagen -,-- EUR
Zwischensumme -,-- EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer -,-- EUR
Endbetrag -,-- EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung in Verfahren die vor dem 01.01.2021 beantragt wurden regelmäßig -,-- EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von -,-- EUR angemessen ist. Für 200,75 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf -,-- EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 eingesehen werden.
259 IN 12/19
Amtsgericht Dortmund, 29.12.2023
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 12/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2532 eingetragenen ADVANSA GmbH, Frielinghauser Str. 5, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Heinrich Meierkord, Höggenstr. 13, 59494 Soest
…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 12/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2532 eingetragenen ADVANSA GmbH, Frielinghauser Str. 5, 59071 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Heinrich Meierkord, Höggenstr. 13, 59494 Soest
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner, Poststraße 1, 40213 Düsseldorf
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
werden die Vergütung und Auslagen des Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung -,-- EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen -,-- EUR
Zwischensumme -,-- EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von -,-- EUR -,-- EUR
Endbetrag -,-- EUR
Gründe:
Der Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.05.2019 (vorläufiger Sachwalter) aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§10, 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung beträgt in der Regel 60 vom Hundert der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung (§ 12 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens -,-- EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung beträgt die Masse 7.510.340,12 EUR.
Der Regelsatz der Vergütung des Sachwalters beträgt demnach -,-- EUR.
Im Hinblick auf
1. die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter (0,25),
2. die Überwachung des Zahlungsverkehrs in Anlehnung an § 275 Abs. 2 InsO (0,10),
3. die Kommunikation mit dem Gläubigerausschuss (0,20),
4. die Einbindung in wesentliche verfahrensleitende Gespräche und Entscheidungen (Fortführungsbegleitung sowie Führung umfassender Verhandlungen mit Investoren im Rahmen des Investorenprozesses) (0,25),
5. die Verhandlungen DuPont-Konzern (0,20),
6. die Miterstellung und Verhandlung eines Kaufvertrages samt Entflechtungskonzeptes und der dazugehörigen Rahmenvereinbarungen mit Auslandsberührung (0,90)ist es gerechtfertigt, die Vergütung auf den 2,1-fachen Regelsatz zu erhöhen und damit auf den Betrag von -,-- EUR festzusetzen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 28.12.2023 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der/die Sachwalter/in nach §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch -,-- EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 eingesehen werden.
259 IN 12/19
Amtsgericht Dortmund, 15.01.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.