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Insolvenzprofil
Stahlbau Bräkelmann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRB 4310
EUID
DER2404.HRB4310
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
259 IN 42/10
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
08.02.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stahlbau Bräkelmann GmbH ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Dortmund. Die Forderungen der Gläubiger werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 08.02.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, ab. Gläubiger, deren Forderungen bereits festgestellt worden sind, erhalten keine Benachrichtigung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stahlbau Bräkelmann GmbH ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 259 IN 42/10 anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 04.01.2024 wird die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen (lfd. Nr. 32 bis 36) im schriftlichen Verfahren angekündigt. Der Prüfu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stahlbau Bräkelmann GmbH ist beim Amtsgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen 259 IN 42/10 anhängig. Im ersten Teil der Bekanntmachung vom 04.01.2024 wird die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen (lfd. Nr. 32 bis 36) im schriftlichen Verfahren angekündigt. Der Prüfungsstichtag ist auf den 08.02.2024 festgelegt, an dem ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen muss. Im zweiten Teil der Bekanntmachung vom 30.06.2026 wird die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen des Insolvenzverwalters bekannt gegeben. Grundlage für die Berechnung war eine Masse von 271.288,17 EUR. Die Vergütung wurde auf einen erhöhten Regelsatz von 55 % festgesetzt, was einem Betrag von 16.988,76 EUR entspricht. Gegen diese Entscheidung steht der Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 42/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 4310 eingetragenen Stahlbau Bräkelmann GmbH, Weetfelder Str. 55, 59199 Bönen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mike Lammering, Weinstockstr. 26 A, 48429…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 42/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 4310 eingetragenen Stahlbau Bräkelmann GmbH, Weetfelder Str. 55, 59199 Bönen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mike Lammering, Weinstockstr. 26 A, 48429 Rheine und Herrn Johannes Graef, Dieselstr. 6, 48465 Schüttorf
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 32 bis 36 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.02.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
259 IN 42/10
Amtsgericht Dortmund, 04.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 42/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 4310 eingetragenen Stahlbau Bräkelmann GmbH, Weetfelder Str. 55, 59199 Bönen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mike Lammering, Max-Beckmann-Str. 6, 4845…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 42/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 4310 eingetragenen Stahlbau Bräkelmann GmbH, Weetfelder Str. 55, 59199 Bönen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mike Lammering, Max-Beckmann-Str. 6, 48455 Bad Bentheim und Herrn Johannes Graef, Dieselstr. 6, 48465 Schüttorf
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 271.288,17 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (, § 11 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 55 % und damit auf den Betrag von 16.988,76 EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 23.06.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung ist der Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde statthaft. Er ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses bzw. die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Beschwerde kann beim Amtsgericht Dortmund eingelegt werden. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.109 eingesehen werden.
259 IN 42/10
Amtsgericht Dortmund, 30.06.2026
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