Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AFB eSolutions GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRA 4832
EUID
DEM1406.HRA4832
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 119/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach
Adresse
Lahnstraße 1, 35398 Gießen
Telefon
0641/9829218
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.05.2024
Eröffnung
01.08.2024 , 11:29 Uhr
Berichtstermin
11.09.2024 , 09:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.10.2024
Prüfungstermin
30.10.2024 , 09:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.03.2025
Prüfungstermin
10.04.2025
Forderungsanmeldefrist
05.03.2026
Prüfungstermin
07.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AFB eSolutions GmbH & Co. KG ist am 27.05.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach bestellt worden. Dem vorläufigen Sachwalter wurde zusätzlich zur vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt. Die vorläufige Eigenverwaltung hat bis zum 01.08.2024 angedauert. Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Fristen zur Forderungsanmeldung und Prüfung im schriftlichen Verfahren festgelegt, wobei die aktuellste Anordnung eine Anmeldung von Forderungen bis zum 08.09.2025 vorsieht, mit einer Widerspruchsfrist bis zum 08.10.2025.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AFB eSolutions GmbH & Co. KG wurde am 01.08.2024 durch das Amtsgericht Gießen eröffnet. Vorläufiger Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, der zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Der vorläufige Sachwalter erhielt Einzelermächtigungen zur Verwalt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AFB eSolutions GmbH & Co. KG wurde am 01.08.2024 durch das Amtsgericht Gießen eröffnet. Vorläufiger Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, der zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Der vorläufige Sachwalter erhielt Einzelermächtigungen zur Verwaltung der Masse. Ein Berichtstermin war für den 11.09.2024 angesetzt, gefolgt von einem Prüfungstermin am 30.10.2024 zur Prüfung angemeldeter Forderungen. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 09.10.2024. Im weiteren Verlauf wurden mehrere Nachtragsfristen für die Anmeldung von Forderungen sowie entsprechende Prüfungstermine angeordnet, wobei die spätesten Termine im Text auf den März und April 2025 sowie September und Oktober 2026 verweisen. Zudem wurde die Vergütung des vorläufigen Sachwalters festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 119/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AFB eSolutions GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRA 4832),
vertreten durch:
1. AFB eSolutions Beteiligungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg, (persönlich haftende Gesellschafterin)…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 119/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AFB eSolutions GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRA 4832),
vertreten durch:
1. AFB eSolutions Beteiligungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. André Fritsch, Amselweg 31, 35325 Mücke, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ulrich Karl Benedum, Bismarkstraße 5, 35390 Gießen,
wird für die bis zum 05.03.2026 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 07.04.2026 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 119/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AFB eSolutions GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRA 4832), vertr. d.: 1. AFB eSolutions Beteiligungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. André Fritsch, …
6 IN 119/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AFB eSolutions GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRA 4832), vertr. d.: 1. AFB eSolutions Beteiligungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. André Fritsch, Amselweg 31, 35325 Mücke, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Sachwalter zusätzlich zu der am 27.05.2024 angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen einsehbar.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 29.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 119/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AFB eSolutions GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg (AG Gießen, HRA 4832), vertr. d.: 1. AFB eSolutions Beteiligungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. André Fritsch, A…
6 IN 119/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AFB eSolutions GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg (AG Gießen, HRA 4832), vertr. d.: 1. AFB eSolutions Beteiligungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. André Fritsch, Amselweg 31, 35325 Mücke, (Geschäftsführer), ist am 27.05.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 27.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 119/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AFB eSolutions GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRA 4832), vertr. d.: 1. AFB eSolutions Beteiligungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. André Fritsch, …
6 IN 119/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AFB eSolutions GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRA 4832), vertr. d.: 1. AFB eSolutions Beteiligungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. André Fritsch, Amselweg 31, 35325 Mücke, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Sachwalter zusätzlich zu der am 27.05.2024 angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, 14.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 119/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AFB eSolutions GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRA 4832), vertr. d.: 1. AFB eSolutions Beteiligungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. André Fritsch, …
6 IN 119/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AFB eSolutions GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRA 4832), vertr. d.: 1. AFB eSolutions Beteiligungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. André Fritsch, Amselweg 31, 35325 Mücke, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Sachwalter zusätzlich zu der am 27.05.2024 angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen einsehbar.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gießen, 08.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 119/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AFB eSolutions GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRA 4832),
vertreten durch:
1. AFB eSolutions Beteiligungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg, (persönlich haftende Gesellschafterin)…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 119/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AFB eSolutions GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRA 4832),
vertreten durch:
1. AFB eSolutions Beteiligungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. André Fritsch, Amselweg 31, 35325 Mücke, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ulrich Karl Benedum, Bismarkstraße 5, 35390 Gießen,
wird die Vergütung des vorläufigen Sachwalters festgesetzt auf:
xxx
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der Beschluss ergeht gemäß dem Antrag vom 02.12.2024.
G r ü n d e:
Die vorläufige Eigenverwaltung wurde mit Beschluss vom 27.05.2024 angeordnet und hat bis zum 01.08.2024 angedauert.
Dem vorläufigen Sachwalter steht daher eine Vergütung zu.
Ermittlung der verwalteten Masse, §§ 274, 63 Abs. 3 InsO, § 12a Abs. 1 InsVV:
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Masse in Höhe von EUR 567.916,69 ausgegangen.
Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters ist in §§ 274, 63 Abs. 3 InsO und in § 12a InsVV geregelt.
Nach § 12a InsVV ist als Berechnungsgrundlage das Vermögen anzunehmen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters während der vorläufigen Eigenverwaltung erstreckt.
Bei der Bewertung der verwalteten Masse sind die allgemein gültigen Bewertungsgrundsätze, wie zum Beispiel gemäß §§ 252 HGB anzuwenden.
Sollte sich im eröffneten Verfahren herausstellen, dass die angesetzten Werte im Vergütungsbeschluss von den tatsächlichen Werten abweichen, kann der Beschluss unter Umständen noch nachträglich korrigiert werden. Eine nachträgliche Korrektur kann erfolgen, wenn durch eine fehlerhafte Bewertung der Gegenstände im Vergütungsbeschluss der ermittelte Wert der Gesamtmasse mehr als 20 % von dem tatsächlichen Wert abweicht. Diesen Umstand muss der Insolvenzverwalter dem Gericht spätestens mit der Vorlage der Schlussrechnung anzeigen, § 12a Abs. 2 InsVV.
Dieser Wert ergibt sich aus dem Gutachten vom 29.07.2024. Hierbei handelt es sich um die sogenannte "freie Masse".
Die Berechnungsgrundlage wurde entsprechend den obigen Ausführungen ermittelt.
Die Berechnungsgrundlage setzt sich aus folgenden Einzelwerten zusammen:
1.
Sachanlagen
50.000,00 EUR
2.
Sachanlagen Immobilien
1,00 EUR
3.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
27.000,00 EUR
4.
Finanzanlagen
12.000,00 EUR
5.
Umlaufvermögen Waren
9.500,00 EUR
6.
Forderungen
37.001,00 EUR
7.
Guthaben Bank und Kasse
432.414,69 EUR
GESAMT:
567.916,69 EUR
Regelsatz nach § 10, 2 InsVV:
Gemäß § 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für den Insolvenzverwalter in Höhe von EUR xxx.
Bruchteil, § 12 InsVV:
Der Sachwalter erhält in der Regel 60% der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung.
60% von xxx € ergeben xxx €.
Der vorläufige Sachwalter erhält nach § 12a InsVV in der Regel 25 % der Vergütung nach § 12 InsVV.
Erhöhungen / Herabsetzungen des Bruchteils:
Nach § 12a Abs. 3 InsVV ist Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters bei der Vergütungsfestsetzung zu berücksichtigen. Der Regelsatz von 25 % kann daher im Einzelfall erhöht oder gemindert werden.
Folgende Erhöhungen werden festgesetzt:
10% für die Anordnung bzw. Ausübung des Zustimmungsvorbehalts sowie 15% für die Übernahme des Zahlungsverkehrs. Im Hinblick auf die Vielzahl der Zahlungsvorgänge und Haftungsrisiken des vorläufigen Sachwalters erscheinen die beantragten Zuschläge angemessen aber auch ausreichend.
Es werden 25 % der Vergütung für den Sachwalter zuzüglich einer Erhöhung von 25 % angesetzt. Dem vorläufigen Sachwalter steht demnach eine Vergütung in Höhe des Bruchteils von 50 % der ermittelten Regelvergütung zu.
50 % aus EUR xxx ergeben xxx EUR.
Auslagen, §§ 10, 8 InsVV
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 12 Abs. 3 i.V.m.§ 8 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15% der Regelvergütung, höchstens jedoch 175,- EUR je begonnenen Monat beträgt.
Die Pauschale wurde auf den Maximalbetrag von xxx EUR für 3 angefangene Monate festgesetzt.
Umsatzsteuer, §§ 10, 7 InsVV:
Nach § 7 InsVV sind auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.
Amtsgericht Gießen, 15.07.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 119/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AFB eSolutions GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRA 4832),
vertreten durch:
1. AFB eSolutions Beteiligungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg, (persönlich haftende Gesellschafterin)…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 119/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AFB eSolutions GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRA 4832),
vertreten durch:
1. AFB eSolutions Beteiligungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. André Fritsch, Amselweg 31, 35325 Mücke, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ulrich Karl Benedum, Bismarkstraße 5, 35390 Gießen,
wird für die bis zum 08.09.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 08.10.2025 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 08.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 119/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AFB eSolutions GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRA 4832),
vertreten durch:
1. AFB eSolutions Beteiligungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg, (persönlich haftende Gesellschafterin)…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 119/24 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
AFB eSolutions GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRA 4832),
vertreten durch:
1. AFB eSolutions Beteiligungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. André Fritsch, Amselweg 31, 35325 Mücke, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ulrich Karl Benedum, Bismarkstraße 5, 35390 Gießen,
wird für die bis zum 10.03.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Anmeldeunterlagen sowie evtl. eingehende Widersprüche sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes niedergelegt. Widersprüche gegen die Forderungen müssen schriftlich bis spätestens 10.04.2025 bei Gericht eingegangen sein. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Insolvenztabelle eingetragen.
Amtsgericht Gießen, 10.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 119/24:
Über das Vermögen der
AFB eSolutions GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRA 4832), vertr. d.: 1. AFB eSolutions Beteiligungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. André Fritsch, …
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 119/24:
Über das Vermögen der
AFB eSolutions GmbH & Co. KG, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg (AG Gießen , HRA 4832), vertr. d.: 1. AFB eSolutions Beteiligungs GmbH, Robert-Bosch-Straße 2a, 35305 Grünberg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. André Fritsch, Amselweg 31, 35325 Mücke, (Geschäftsführer),
ist am 01.08.2024 um 11:29 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de .
Insolvenzforderungen sind bis zum 09.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichtstermin am Mittwoch, 11.09.2024, 09:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur eventuellen Beschlussfassung über:
- Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO)
- Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO)
- Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
Prüfungstermin am Mittwoch, 30.10.2024, 09:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gießen, den 01.08.2024
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