Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ECS GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Rodheimer Straße 126 B, 35452 Heuchelheim
Handelsregister
Amtsgericht Gießen HRB 4006
EUID
DEM1406.HRB4006
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 15/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach
Adresse
Lahnstraße 1, 35398 Gießen
Telefon
0641/9829218
E-Mail
Termine & Fristen
Schlusstermin
05.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erstellung und der Vertrieb von eletromechanischen Bauteilen und Baugruppen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ECS GmbH ist eröffnet. Der verfügbare Massebestand beträgt 16.865,06 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Die Summe der festgestellten Insolvenzforderungen beläuft sich auf 36.288,16 EUR. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt worden. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden, wobei von einer Teilungsmasse in Höhe von 25.303,39 EUR ausgegangen wurde. Dem Insolvenzverwalter ist die Entnahme der Beträge aus der Masse gestattet. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Der Schlusstermin, der dem Stichtag entspricht, ist auf den 05.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Anträge zur Erörterung der Schlussrechnung, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände schriftlich bei Gericht eingehen. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sind zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 15/22:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ECS GmbH, Rodheimer Straße 126 B, 35452 Heuchelheim (AG Gießen , HRB 4006),
vertreten durch:
Marita Heldt, Backhausstraße 2, 35435 Wettenberg, (Geschäftsführerin),
ist das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amts…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 15/22:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ECS GmbH, Rodheimer Straße 126 B, 35452 Heuchelheim (AG Gießen , HRB 4006),
vertreten durch:
Marita Heldt, Backhausstraße 2, 35435 Wettenberg, (Geschäftsführerin),
ist das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt worden.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 16.865,06 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Die Summe der zu berücksichtigenden festgestellten Insolvenzforderungen beträgt 36.288,16 EUR.
Gießen, 05.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 15/22 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ECS GmbH, Rodheimer Straße 126 B, 35452 Heuchelheim (AG Gießen , HRB 4006),
vertreten durch:
Marita Heldt, Backhausstraße 2, 35435 Wettenberg, (Geschäftsführerin),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
xx…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 15/22 :
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ECS GmbH, Rodheimer Straße 126 B, 35452 Heuchelheim (AG Gießen , HRB 4006),
vertreten durch:
Marita Heldt, Backhausstraße 2, 35435 Wettenberg, (Geschäftsführerin),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
xxx
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/9829218, Fax: 0641/9829216, E-Mail: giessen@mtjz.de wird die Entnahme des Betrags aus der Masse gestattet.
G r ü n d e:
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 25.303,39 EUR ausgegangen. Gemäß § 2 Abs. 1 InsVV ergibt sich daraus eine Regelvergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von xxx EUR (40% von 25.303,39 EUR).
Die Auslagen sind gesondert festzusetzen. Es wurde die Pauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV beantragt, die 15 % der Vergütung für das erste Jahr und jeweils 10 % für jedes weitere begonnene Jahr beträgt. Die Pauschale darf maximal jedoch 350,- EUR je begonnenen Monat bzw. 30 % der Regelvergütung betragen.
30% der Vergütung für mehr als 2 angefangene Jahre ergeben xxx EUR.
Neben der Auslagenpauschale stehen dem Insolvenzverwalter weitere Auslagen zu, die ihm aufgrund der Übertragung des Zustellungswesens gemäß § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind. Gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i. V. m. KV Nr. 9002 GKG betragen diese 3,50 EUR pro erfolgter Zustellung. Der Anspruch auf Festsetzung dieses Auslagenersatzes besteht jedoch erst ab der 11. Zustellung.
Da der Insolvenzverwalter insgesamt 25 Zustellungen vorgenommen hat, sind jeweils 3,50 EUR für 15 Zustellungen, mithin insgesamt xxx EUR aufgrund der Übertragung des Zustellungswesens festzusetzen.
Nach § 7 InsVV ist auf die Vergütung und die Auslagen die Umsatzsteuer festzusetzen.
Die Vergütung nebst Auslagen war wie beantragt festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Hinweise:
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 64 Abs. 2 InsO und dem Beschluss des BGH vom 14.12.2017 (Az. IX ZB 65/16). Demnach ist der komplette Beschluss einschließlich Angabe der Berechnungsgrundlage öffentlich bekannt zu machen. Lediglich die festgesetzten Beträge dürfen nicht bekannt gemacht werden.
Amtsgericht Gießen, 05.03.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 15/22:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ECS GmbH, Rodheimer Straße 126 B, 35452 Heuchelheim (AG Gießen , HRB 4006),
vertreten durch:
Marita Heldt, Backhausstraße 2, 35435 Wettenberg, (Geschäftsführerin),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
Stichtag, d…
Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 15/22:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ECS GmbH, Rodheimer Straße 126 B, 35452 Heuchelheim (AG Gießen , HRB 4006),
vertreten durch:
Marita Heldt, Backhausstraße 2, 35435 Wettenberg, (Geschäftsführerin),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird auf den 05.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Anträge hinsichtlich der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Amtsgericht Gießen, 05.03.2026
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