Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AGROB BUCHTAL GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Servaisstraße 9, 53347 Alfter
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 9671
EUID
DER3201.HRB9671
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 23/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr
Rolle
Sachwalter
Adresse
Rabinstr. 1, 53111 Bonn
Telefon
0228/30401300
Termine & Fristen
Eröffnung
01.05.2024 , 10:07 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.06.2024
Berichtstermin
21.06.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
19.07.2024
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb von keramischen Erzeugnissen, insbesondere Wand- und Bodenbelägen, sowie der Handel mit solchen Produkten und mit komplementären Produkten. Die Gesellschaft kann Tochterunternehmen und Niederlassungen im In- und Ausland gründen sowie sich an andren Unternehmen im In- und Ausland beteiligen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bonn hat am 01.05.2024 um 10:07 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGROB BUCHTAL GmbH eröffnet. Das Verfahren wird aufgrund von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin vom 21.02.2024 durchgeführt. Es ist Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters verwaltet. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr bestellt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.06.2024 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss ist eingesetzt worden. Der Berichtstermin ist für den 21.06.2024 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Bonn angesetzt, in dem unter anderem über die Bestätigung des Sachwalters und die Einsetzung des Gläubigerausschusses beschlossen wird. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen wird schriftlich durchgeführt, wobei der Stichtag der 19.07.2024 ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 23/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 9671 eingetragenen AGROB BUCHTAL GmbH, Servaisstr. 9, 53347 Alfter, früherer Name: Deutsche Steinzeug Keramik GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dieter Schäfer, Servaisstr. 9, 533…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 23/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 9671 eingetragenen AGROB BUCHTAL GmbH, Servaisstr. 9, 53347 Alfter, früherer Name: Deutsche Steinzeug Keramik GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dieter Schäfer, Servaisstr. 9, 53347 Alfter und Herrn Thomas Musial, Servaisstr. 9, 53347 Alfter und Herrn Norbert Schäfer, Servaisstr. 9, 53347 Alfter
Geschäftszweig: Vertrieb von keramischen Erzeugnissen etc.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schultze u.a., Eisenbahnstraße 19-23, 77855 Achern
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2024, um 10:07 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Rabinstr. 1, 53111 Bonn , Tel. Nr.0228/30401300 , Fax Nr. 022830401329.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 23.02.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Holger Pallotta-Kahlhofer, Servaisstr. 9, 53347 Alfter und
Bund Deutscher Architektinnen und Architekten BDA, vertreten durch Herrn Dr. Welter, Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, 10179 Berlin und
Gebrüder Schröder GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin, Speditionsgesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Theo Schröder, Sälzerstr. 7, 56424 Ebernhahn und
PSVaG Pensions-Sicherungs-Verein aG, Edmund-Rumpler-Straße 4, 51149 Köln sowie
Allianz Trade Euler Hermes Deutschland, vertreten durch Rechtsanwalt Tim Wierzbinski, Gasstraße 29, 22761 Hamburg.Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Freitag, 21.06.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 19.07.2024.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.27 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
96 IN 23/24
Bonn, 01.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 23/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 9671 eingetragenen AGROB BUCHTAL GmbH, Servaisstr. 9, 53347 Alfter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dieter Schäfer, Servaisstr. 9, 53347 Alfter und Herrn No…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 23/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 9671 eingetragenen AGROB BUCHTAL GmbH, Servaisstr. 9, 53347 Alfter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dieter Schäfer, Servaisstr. 9, 53347 Alfter und Herrn Norbert Schäfer, Servaisstr. 9, 53347 Alfter
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) eingesehen werden.
96 IN 23/24
Amtsgericht Bonn, 23.10.2024
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