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Insolvenzprofil
Gezeiten Haus Schloss Wendgräben GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wendgräbener Chaussee 1, 39279 Zeppernick
Handelsregister
Amtsgericht Bonn HRB 21916
EUID
DER3201.HRB21916
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
97 IN 23/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
02.05.2024 , 12:14 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.07.2024
Berichtstermin
09.07.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
06.08.2024
Gegenstand des Unternehmens
Beratung und Dienstleistungen im Gesundheitswesen sowie der Betrieb von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bonn hat am 02.05.2024 um 12:14 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gezeiten Haus Schloss Wendgräben GmbH eröffnet. Das Verfahren wird in Eigenverwaltung geführt, wobei die Schuldnerin die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters verwaltet. Der Antrag auf Eröffnung wurde am 07.02.2024 von der Schuldnerin gestellt. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Bornheimer ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.07.2024 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Berichtstermin für die Gläubigerversammlung ist am 09.07.2024 um 09:00 Uhr im Amtsgericht Bonn angesetzt. Dort werden unter anderem über die Person des Sachwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen wird schriftlich durchgeführt, wobei der Stichtag der 06.08.2024 ist. Widersprüche gegen Forderungen müssen spätestens bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Forderungsliste liegt ab dem 08.07.2024 zur Einsicht aus.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gezeiten Haus Schloss Wendgräben GmbH ist am 02.05.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters handelt. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Bornheimer. Die Frist zur Anm…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gezeiten Haus Schloss Wendgräben GmbH ist am 02.05.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht eines Sachwalters handelt. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Bornheimer. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 05.07.2024. Ein Berichtstermin für die Gläubigerversammlung ist am 09.07.2024 angesetzt, in der unter anderem über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen findet schriftlich statt, wobei der Stichtag der 06.08.2024 ist. Am 12.09.2024 hat der Sachwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit droht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 23/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 21916 eingetragenen Gezeiten Haus Schloss Wendgräben GmbH, Wendgräbener Chaussee1, 39279 Zeppernick, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christine Metzing, Kaiserstr. 68, 45468 Mülheim …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 23/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 21916 eingetragenen Gezeiten Haus Schloss Wendgräben GmbH, Wendgräbener Chaussee1, 39279 Zeppernick, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christine Metzing, Kaiserstr. 68, 45468 Mülheim an der Ruhr
Geschäftszweig: Beratung und Dienstleistungen im Gesundheitswesen sowie der Betrieb von Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 02.05.2024, um 12:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Jörg Bornheimer, Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Dienstag, 09.07.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 06.08.2024.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
97 IN 23/24
Bonn, 02.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 23/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 21916 eingetragenen Gezeiten Haus Schloss Wendgräben GmbH, Wendgräbener Chaussee1, 39279 Zeppernick, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christine Metzing, Kai…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 97 IN 23/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 21916 eingetragenen Gezeiten Haus Schloss Wendgräben GmbH, Wendgräbener Chaussee1, 39279 Zeppernick, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christine Metzing, Kaiserstr. 68, 45468 Mülheim an der Ruhr
ist am 12.09.2024 bei Gericht die Anzeige des Sachwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit droht (§§ 208 bis 210 InsO).
97 IN 23/24
Amtsgericht Bonn, 13.09.2024
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