Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AGROMAR GMBH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Mozartstraße 24, 79312 Emmendingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 261243
EUID
DEB8536.HRB261243
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Aktenzeichen
8 IN 569/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl
Termine & Fristen
Einwendungsfrist Vergleich
20.06.2024
Einwendungsfrist Schlussverzeichnis
24.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Vermittlung von und der Handel mit Schlachtvieh und Fleisch, der Vertrieb von Fleisch- und Wurstwaren sowie der Handel mit sonstigen Nahrungsmitteln.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGROMAR GmbH ist ein Vergleich zur Regulierung sämtlicher Ansprüche gegen den Gesellschafter/Geschäftsführer Samir Swailem in Höhe von 50.000 € zur Beschlussfassung vorgesehen. Die Einwendungen gegen diesen Tagesordnungspunkt sind bis einschließlich 20.06.2024 beim Insolvenzgericht vorzulegen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Dr. Dirk Pehl festgesetzt worden, wobei ein Vermögenswert von 174.748,98 EUR zugrunde gelegt wurde. Das Verfahren umfasst Forderungen in einer Gesamthöhe von 8.325.474,73 EUR, denen ein Massebestand von 109.751,03 EUR gegenübersteht, wobei ein Betrag von 65.675,84 EUR zur Verteilung zur Verfügung steht. Die Durchführung des Schlusstermins sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sind bis einschließlich 24.07.2026 einzureichen. Der Vornahme der Schlussverteilung ist bereits zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 569/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AGROMAR GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. d.d. GF Samir Swailem, Mozartstraße 24, 79312 Emmendingen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 261243
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRU…
8 IN 569/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AGROMAR GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. d.d. GF Samir Swailem, Mozartstraße 24, 79312 Emmendingen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 261243
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zur Regulierung sämtlicher Ansprüche gegen Herrn Samir Swailem, den Gesellschafter/Geschaftsführer der Insolvenzschuldnerin Agromar GmbH, ob bekannt oder unbekannt, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch Ansprüche nach §15 b InsO, gegen Zahlung eines Betrages von 50.000 €
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.06.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Holzmarkt 2, 79098 Freiburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 23.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 569/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AGROMAR GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. d.d. GF Samir Swailem, Mozartstraße 24, 79312 Emmendingen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 261243
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen …
8 IN 569/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AGROMAR GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. d.d. GF Samir Swailem, Mozartstraße 24, 79312 Emmendingen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 261243
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl, , wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 12.03.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 174.748,98 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 12.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 569/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AGROMAR GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. d.d. GF Samir Swailem, Mozartstraße 24, 79312 Emmendingen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 261243
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von …
8 IN 569/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AGROMAR GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. d.d. GF Samir Swailem, Mozartstraße 24, 79312 Emmendingen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 261243
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 8.325.474,73 EUR steht ein Betrag von 65.675,84 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 12.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 569/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AGROMAR GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. d.d. GF Samir Swailem, Mozartstraße 24, 79312 Emmendingen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 261243
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 1…
8 IN 569/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AGROMAR GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, vertr. d.d. GF Samir Swailem, Mozartstraße 24, 79312 Emmendingen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 261243
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.07.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 8.325.474,73 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 109.751,03 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 12.06.2026
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