Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Aico GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Karl-Friedrich-Straße 98, 79312 Emmendingen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 260593
EUID
DEB8536.HRB260593
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Aktenzeichen
8 IN 568/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Harald Kroth
Adresse
Heinrich-von-Stephan Straße 15, 79100 Freiburg i.Br.
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsanmeldung
27.03.2025
Einwendungsfrist Schlussverzeichnis
24.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermittlung von und der Handel mit Schlachtvieh und Fleisch, die Herstellung und der Vertrieb von Fleisch- und Wurstwaren. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sein können.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aico GmbH ist der Insolvenzverwalter Harald Kroth bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Zustimmung zu einem Vergleich zur Regulierung sämtlicher Ansprüche gegen den Gesellschafter/Geschäftsführer Samir Swailem in Höhe von 50.000 € im schriftlichen Verfahren behandelt, wobei die Einwendungsfrist am 20.06.2024 endete. Im weiteren Verlauf wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 16) geprüft; hierfür bestand eine Widerspruchsfrist bis zum 27.03.2025. Das Verfahren umfasst Forderungen in einer Gesamthöhe von 8.413.620,51 €, denen ein Massebestand von 166.847,55 € gegenübersteht, wobei für die Verteilung ein Betrag von 101.075,64 EUR zur Verfügung steht. Die Durchführung des Schlusstermins sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen (einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis) erfolgt im schriftlichen Verfahren; hierfür ist eine Frist bis einschließlich 24.07.2026 gesetzt. Die Vornahme der Schlussverteilung ist bereits zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 568/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Aico GmbH, vertr. d.d. GF Samir Swailem, Karl-Friedrich-Straße 98, 79312 Emmendingen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 260593
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Reinsburgstraße 27, 7017…
8 IN 568/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Aico GmbH, vertr. d.d. GF Samir Swailem, Karl-Friedrich-Straße 98, 79312 Emmendingen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 260593
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zur Regulierung sämtlicher Ansprüche gegen Herrn Samir Swailem, den Gesellschafter/Geschaftsführer der Insolvenzschuldnerin Aico GmbH, ob bekannt oder unbekannt, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch Ansprüche nach §15 b InsO, gegen Zahlung eines Betrages von 50.000 €
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 20.06.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Holzmarkt 2, 79098 Freiburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 24.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 568/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Aico GmbH, vertr. d.d. GF Samir Swailem, Karl-Friedrich-Straße 98, 79312 Emmendingen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 260593
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechts…
8 IN 568/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Aico GmbH, vertr. d.d. GF Samir Swailem, Karl-Friedrich-Straße 98, 79312 Emmendingen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 260593
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Harald Kroth, Heinrich-von-Stephan Straße 15, 79100 Freiburg i.Br., wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 18.06.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 308.967,69 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Dem Insolvenzverwalter war eine Zusatzvergütung § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagenpauschale in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 12.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 568/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Aico GmbH, vertr. d.d. GF Samir Swailem, Karl-Friedrich-Straße 98, 79312 Emmendingen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 260593
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nach…
8 IN 568/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Aico GmbH, vertr. d.d. GF Samir Swailem, Karl-Friedrich-Straße 98, 79312 Emmendingen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 260593
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.07.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 8.413.620,51 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 166.847,55 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 12.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 568/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Aico GmbH, vertr. d.d. GF Samir Swailem, Karl-Friedrich-Straße 98, 79312 Emmendingen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 260593
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 8.413.620,51 EUR steht ein Bet…
8 IN 568/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Aico GmbH, vertr. d.d. GF Samir Swailem, Karl-Friedrich-Straße 98, 79312 Emmendingen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 260593
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 8.413.620,51 EUR steht ein Betrag von 101.075,64 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 12.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 568/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Aico GmbH, vertr. d.d. GF Samir Swailem, Karl-Friedrich-Straße 98, 79312 Emmendingen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 260593
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung …
8 IN 568/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Aico GmbH, vertr. d.d. GF Samir Swailem, Karl-Friedrich-Straße 98, 79312 Emmendingen
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 260593
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.03.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 06.03.2025
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