Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AGS Agrargesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Zschonergrundstr. 20, 01157 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 34772
EUID
DEU1104.HRB34772
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
564 IN 36/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Klaus Kindermann
Termine & Fristen
Eröffnung
22.03.2019
Vergütungsfestsetzung
03.04.2025
Fristende Stellungnahmen
03.06.2025
Aufhebung
08.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGS Agrargesellschaft mbH ist am 22.03.2019 eröffnet worden. Im Laufe des Verfahrens wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt und aus der Masse entnommen. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 08.01.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Für die Schlussverteilung waren Forderungen von 73.429,69 EUR zu berücksichtigen, wobei eine Masse von 590,51 EUR zur Verfügung stand.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 36/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGS Agrargesellschaft mbH, Dresdner Straße 28, 01156 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 34772
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Kindermann
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 08.01.2026 nach Ver…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 36/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGS Agrargesellschaft mbH, Dresdner Straße 28, 01156 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 34772
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Kindermann
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 08.01.2026 nach Verteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 36/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGS Agrargesellschaft mbH, Dresdner Straße 28, 01156 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 34772
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Kindermann
ergeht am 03.04.2025 nachfolgende Entscheidung:
Dem Insolve…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 36/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGS Agrargesellschaft mbH, Dresdner Straße 28, 01156 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 34772
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Kindermann
ergeht am 03.04.2025 nachfolgende Entscheidung:
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit die Vergütung antragsgemäß festgesetzt
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 22.03.2019 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 18.12.2024 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 14.723,73 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von ... EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Mithin waren für 17 bewirkte Zustellungen insgesamt ... EUR festzusetzen.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 36/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGS Agrargesellschaft mbH, Dresdner Straße 28, 01156 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 34772
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Kindermann
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schri…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 36/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AGS Agrargesellschaft mbH, Dresdner Straße 28, 01156 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 34772
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Kindermann
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 03.06.2025 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 73.429,69 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 590,51 EUR zur Verfügung".
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