Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ahmed Consultants Gesamtplanungsgesellschaft GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kaiserstraße 6, 63065 Offenbach am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 47747
EUID
DEM1114.HRB47747
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 114/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Fatma Kreft
Kanzlei
Prof. Schmidt, Grünewald und Partner mbB
Adresse
Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069-900192060
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
12.08.2026 , 14:21 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.09.2026
Widerspruchsfrist
12.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Komplette Bauplanungs- und Ingenieurleistungen sowie das schlüsselfertige Bauen sowie An- und Verkauf von Immobilien und immobiliengleichen Rechten, die Planungs- und Projektentwicklung sowie Hausverwaltung, soweit keine Genehmigung nach § 34c GewO erforderlich ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ahmed Consultants Gesamtplanungsgesellschaft GmbH ist am 12.08.2026 um 14:21 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Rechtsanwältin Fatma Kreft ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Verfahrens verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen. Gegen den Eröffnungsbeschluss kann die Schuldnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Offenbach am Main einlegen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ahmed Consultants Gesamtplanungsgesellschaft GmbH ist am 12.08.2026 um 14:21 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ahmed Consultants Gesamtplanungsgesellschaft GmbH ist am 12.08.2026 um 14:21 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen worden. Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 30.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Frist zur Einlegung von Widersprüchen gegen Forderungsanmeldungen endet am 12.10.2026. Auch schriftliche Anträge zu verschiedenen Verfahrensangelegenheiten sind bis zum 12.10.2026 bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 114/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Ahmed Consultants Gesamtplanungsgesellschaft GmbH, Kaiserstraße 6, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 47747),
vertreten durch:
Syed Shakli Ahmed, In der Tränk 9, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
wird heute um 14:21 Uhr das Insolvenz…
8 IN 114/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Ahmed Consultants Gesamtplanungsgesellschaft GmbH, Kaiserstraße 6, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 47747),
vertreten durch:
Syed Shakli Ahmed, In der Tränk 9, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
wird heute um 14:21 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Prof. Schmidt, Grünewald und Partner mbB, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-900192060, Fax: 069-900192089, E-Mail: Fatma.Kreft@psgp-inso.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 12.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 114/26 : Am 12.08.2026 um 14:21 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Ahmed Consultants Gesamtplanungsgesellschaft GmbH, Kaiserstraße 6, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 47747), vertr. d.: Syed Shakli Ahmed, In der Tränk 9, 63075 Offenbach am Main, (G…
Geschäftsnummer: 8 IN 114/26 : Am 12.08.2026 um 14:21 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Ahmed Consultants Gesamtplanungsgesellschaft GmbH, Kaiserstraße 6, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 47747), vertr. d.: Syed Shakli Ahmed, In der Tränk 9, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Prof. Schmidt, Grünewald und Partner mbB, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069-900192060, Fax: 069-900192089, E-Mail: Fatma.Kreft@psgp-inso.de, bestellt worden.
Es sind folgende Anordnungen ergangen:
1. Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 30.09.2026,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).
2. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen, und zwar bis zum 12.10.2026. Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
4. Die Beteiligten erhalten zudem die Gelegenheit, schriftliche Anträge bis zum 12.10.2026 in den nachfolgenden Angelegenheiten zu stellen:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
< die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung (§ 66 Absatz 3 InsO),
< die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse an den Schuldner und seine Familie, soweit Masse vorhanden ist (§ 100 InsO),
< die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gemäß § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens sowie die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde;
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162,163 InsO).
Spätestens bis zu diesem Tag müssen die schriftlichen Anträge bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main vorliegen, damit eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden kann.
6.
Die Insolvenzverwalterin wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
7.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.08.2026
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