Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Air-Light GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Glauchauer Straße 14, 09350 Lichtenstein/Sa.
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 35657
EUID
DEU1206.HRB35657
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
320 IN 1469/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
13.06.2025
Gläubigerversammlung
17.09.2025 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von teilmedizinischen und kosmetischen Geräten zur Gesundheitsförderung; Vertrieb, Ein- und Verkauf und Handel von bzw. mit Gütern, insbesondere LED-Produkten; Vermittlung von Leasing- und Mietkaufverträgen für mobile Wirtschaftsgüter, insbesondere LED-Produkte
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Air-Light GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht am 13.06.2025 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Am 05.09.2025 erging eine Entscheidung des Gerichts, wonach ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung für den 17.09.2025 um 10:30 Uhr im Sitzungssaal 3.011 in Chemnitz bestimmt wurde. Auf der Tagesordnung steht die Zustimmung zu Vergleichsabschlüssen mit dem ehemaligen Geschäftsführer Steffen Schubbert und der Gesellschafterin TMS Handels GmbH, wodurch Anfechtungsansprüche gegen Zahlung von jeweils 15.000 EUR abgegolten werden sollen. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1469/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Air-Light GmbH, Glauchauer Straße 14, 09350 Lichtenstein/Sa., Amtsgericht Chemnitz , HRB 35657
vertreten durch den Geschäftsführer Meik Bayer
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 13.06.2025 die Ma…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1469/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Air-Light GmbH, Glauchauer Straße 14, 09350 Lichtenstein/Sa., Amtsgericht Chemnitz , HRB 35657
vertreten durch den Geschäftsführer Meik Bayer
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 13.06.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1469/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Air-Light GmbH, Glauchauer Straße 14, 09350 Lichtenstein/Sa., Amtsgericht Chemnitz , HRB 35657
vertreten durch den Geschäftsführer Meik Bayer
ergeht am 05.09.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1469/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Air-Light GmbH, Glauchauer Straße 14, 09350 Lichtenstein/Sa., Amtsgericht Chemnitz , HRB 35657
vertreten durch den Geschäftsführer Meik Bayer
ergeht am 05.09.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 17.09.2025
10:30 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht die Zustimmung zu folgenden Vergleichsabschlüssen:
a. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, mit dem ehemaligen Geschäftsführer und
Gesellschafter der Schuldnergesellschaft Herrn Steffen Schubbert einen Vergleich ab-
zuschließen, wodurch die geltend gemachten Anfechtungsansprüche nach §§ 135 Abs. 1, 143 Abs. 1 InsO gegen Zahlung eines Betrages von 15.000,- EUR abgegolten werden.
b. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, mit der einem Gesellschafter gleichgestell-
ten TMS Handels GmbH einen Vergleich abzuschließen, wodurch die geltend gemach-
ten Anfechtungsansprüche nach §§ 135 Abs. 1, 143 Abs. 1 InsO gegen Zahlung eines Betrages von 15.000,- EUR abgegolten werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1469/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Air-Light GmbH, Glauchauer Straße 14, 09350 Lichtenstein/Sa., Amtsgericht Chemnitz , HRB 35657
vertreten durch den Geschäftsführer Meik Bayer
ergeht am 28.08.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1469/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Air-Light GmbH, Glauchauer Straße 14, 09350 Lichtenstein/Sa., Amtsgericht Chemnitz , HRB 35657
vertreten durch den Geschäftsführer Meik Bayer
ergeht am 28.08.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 28.08.2024 um 13:54 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Oliver Junghänel
Dr.-Friedrichs-Ring 10
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 30347 0
Telefax: 0375 30347 22
Email geschäftlich: zwickau@hkp-rechtsanwaelte.de
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1469/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Air-Light GmbH, Glauchauer Straße 14, 09350 Lichtenstein/Sa., Amtsgericht Chemnitz , HRB 35657
vertreten durch den Geschäftsführer Meik Bayer
ergeht am 04.11.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das V…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 320 IN 1469/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Air-Light GmbH, Glauchauer Straße 14, 09350 Lichtenstein/Sa., Amtsgericht Chemnitz , HRB 35657
vertreten durch den Geschäftsführer Meik Bayer
ergeht am 04.11.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von teilmedizinischen und kosmetischen Geräten) wird am 04.11.2024 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Oliver Junghänel
Dr.-Friedrichs-Ring 10
08056 Zwickau
Telefon geschäftlich: 0375 30347 0
Telefax: 0375 30347 22
Email geschäftlich: zwickau@hkp-rechtsanwaelte.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 23.12.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 04.02.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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