Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Gegenstand des Unternehmens ist die Montage von Lüftungsanlagen, die Durchführung von Abbrucharbeiten, der Trockenbau sowie der Hausmeisterservice sowie der Im- und Export von Waren aller Art, insbesondere von Elektroartikeln und Kleidung sowie der der Onlinehandel.
Das Amtsgericht Bochum hat in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Aircotech GmbH die Verfahren 80 IN 567/25 und 80 IN 583/25 zu einem einheitlichen Verfahren verbunden, wobei das erstgenannte Verfahren führend ist. Der am 04.08.2025 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO, da das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Dies ergibt sich aus einem schriftlichen Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres vom 28.01.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gegen den Beschluss steht der Antragstellerin und der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu, die innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum einzulegen ist.
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