Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenVR 2139
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Bochumer Schuldner-Schutz e.V.
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Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bochum VR 2139
EUID
DER2201.VR2139
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 115/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann
Adresse
Kortumstraße 47, 44787 Bochum
Termine & Fristen
Amtsantritt Verwalter
23.05.2022
Schlussverteilung
10.01.2025
Vergütungsfestsetzung
14.01.2025
Einstellung
05.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR 2139 eingetragenen Vereins Bochumer Schuldner-Schutz e.V. ist mangels kostendeckender Masse eingestellt worden (§ 207 InsO). Die gesetzlich vertretenen Vorstandsmitglieder sind Herr Ernst Joachim Heinrich, Herr Farhad Seyedloo und Herr Carl-Dietrich Archibald Lewerenz. Der vollständige Beschluss, der mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar ist, kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum eingesehen werden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR 2139 eingetragenen Verein Bochumer Schuldner-Schutz e.V. ist eröffnet worden. Die gesetzlich vertretenen Vorstandsmitglieder sind Herr Ernst Joachim Heinrich, Herr Farhad Seyedloo und Herr Carl-Dietrich Archibald Lewerenz. …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR 2139 eingetragenen Verein Bochumer Schuldner-Schutz e.V. ist eröffnet worden. Die gesetzlich vertretenen Vorstandsmitglieder sind Herr Ernst Joachim Heinrich, Herr Farhad Seyedloo und Herr Carl-Dietrich Archibald Lewerenz. Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann ist als Insolvenzverwalterin bestellt und übt ihr Amt seit dem 23.05.2022 aus. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt; für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung, obwohl Forderungen im Range des § 38 InsO in Höhe von 190.044,65 EUR angemeldet sind. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wurden festgesetzt, wobei die Masse mit 27.373,46 EUR bewertet wurde. Das Verfahren ist mangels kostendeckender Masse gemäß § 207 InsO eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 115/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR 2139 eingetragenen Verein Bochumer Schuldner-Schutz e.V., Gerberstr. 10, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herr Ernst Joachim Heinrich, c/o Bochumer Schulde…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 115/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR 2139 eingetragenen Verein Bochumer Schuldner-Schutz e.V., Gerberstr. 10, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herr Ernst Joachim Heinrich, c/o Bochumer Schulder-Schutz e,V,, Gerberstr. 10, 44787 Bochum und Herr Farhad Seyedloo, c/o Bochumer Schuldner-Schutz e.v., Gerberstr. 10, 44787 Bochum und Herr Carl-Dietrich Archibald Lewerenz, c/o Bochumer Schuldner-Schutz e.V., Gerberstr. 10, 44787 Bochum
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 eingesehen werden.
80 IN 115/22
Amtsgericht Bochum, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 115/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR 2139 eingetragenen Verein Bochumer Schuldner-Schutz e.V., Gerberstr. 10, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ernst Joachim Heinrich, Gerberstr. 10, 4…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 115/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR 2139 eingetragenen Verein Bochumer Schuldner-Schutz e.V., Gerberstr. 10, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Ernst Joachim Heinrich, Gerberstr. 10, 44787 Bochum und Herrn Farhad Seyedloo, Gerberstr. 10, 44787 Bochum und Herrn Carl-Dietrich Archibald Lewerenz, Gerberstr. 10, 44787 Bochum
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Sabine Aldermann, Kortumstraße 47, 44787 Bochum
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx
Zwischensumme xxx
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx xxx
Endbetrag xxx
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung von § 207Abs.III InsO entnommen werden.
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 23.05.2022 aus. Nach § 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Nach der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin beträgt die Masse 27.373,46 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx (§ 2 Abs. 1 InsVV). Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung des 2,5-fachen Regelsatzes und damit auf den Betrag von xxx gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 08.11.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die der Verwalterin infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bochum statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 eingesehen werden.
80 IN 115/22
Amtsgericht Bochum, 14.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 115/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR 2139 eingetragenen Verein Bochumer Schuldner-Schutz e.V., Gerberstr. 10, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herr Ernst Joachim Heinrich, c/o Bochumer Schu…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 115/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum unter VR 2139 eingetragenen Verein Bochumer Schuldner-Schutz e.V., Gerberstr. 10, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herr Ernst Joachim Heinrich, c/o Bochumer Schulder-Schutz e,V,, Gerberstr. 10, 44787 Bochum und Herr Farhad Seyedloo, c/o Bochumer Schuldner-Schutz e.v., Gerberstr. 10, 44787 Bochum und Herr Carl-Dietrich Archibald Lewerenz, c/o Bochumer Schuldner-Schutz e.V., Gerberstr. 10, 44787 Bochum
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 190.044,65 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.30 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
80 IN 115/22
Amtsgericht Bochum, 10.01.2025
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