Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AIXMED Krankenfahrdienst GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Oligsbendengasse 5, 52070 Aachen
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 27031
EUID
DER3101.HRB27031
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 186/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener
Adresse
Franzstr. 53, 52064 Aachen
Telefon
0241 88747830
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.07.2025 , 14:22 Uhr
Eröffnung
10.11.2025 , 12:44 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.01.2026
Berichtstermin
09.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Personenbeförderung insbesondere Behinderten- und Krankenfahrten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zwecke dienen, zu beteiligten und deren Geschäftsführung zu übernehmen sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AIXMED Krankenfahrdienst GmbH ist am 10.11.2025 um 12:44 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein am 04.07.2025 eingegangener Antrag der Schuldnerin. Bereits am 04.07.2025 waren vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist er nun als Insolvenzverwalter bestätigt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 12.01.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.02.2026. Ab dem 21.01.2026 werden die Forderungstabelle sowie der Bericht des Insolvenzverwalters auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 186/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 27031 eingetragenen AIXMED Krankenfahrdienst GmbH, Oligsbendengasse 5, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volkan Erisoglu, ebenda
…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 186/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 27031 eingetragenen AIXMED Krankenfahrdienst GmbH, Oligsbendengasse 5, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volkan Erisoglu, ebenda
Geschäftszweig: Personenbeförderung insbesondere Behinderten- und Krankenfahrten
ist am 04.07.2025, um 14:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, Franzstr. 53, 52064 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 186/25
Amtsgericht Aachen, 04.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 186/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 27031 eingetragenen AIXMED Krankenfahrdienst GmbH, Oligsbendengasse 5, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volkan Erisoglu, ebenda
Geschäftszweig: Personenbeförderung …
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 186/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 27031 eingetragenen AIXMED Krankenfahrdienst GmbH, Oligsbendengasse 5, 52070 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Volkan Erisoglu, ebenda
Geschäftszweig: Personenbeförderung insbesondere Behinderten- und Krankenfahrten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.11.2025, um 12:44 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, Franzstr. 53, 52064 Aachen, Telefon: 0241 88747830, Fax: 0049241887478320.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.02.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 21.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.410 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
91 IN 186/25
Amtsgericht Aachen, 10.11.2025
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