Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Celtum GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ferdinand-Porsche-Straße 3, 52525 Heinsberg
Handelsregister
Amtsgericht Aachen HRB 25072
EUID
DER3101.HRB25072
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 42/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Nada Nasser
Adresse
Mozartstr. 15, 41061 Mönchengladbach
Telefon
02161/2479 730
Termine & Fristen
Antrag
28.02.2025
Eröffnung
02.07.2025 , 10:54 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.09.2025
Niederlegung Unterlagen
08.09.2025
Prüfungstermin
23.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Erbringung und Weitergabe bzw. Vermittlung von nicht genehmigungspflichtigen Baudienstleistungen aller Art, insbesondere von Abbruch-, Fassaden-, Beton- und Mauerwerksarbeiten, der Innenausbau sowie Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen, b) sie Durchführung von Kleintransporten. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu gründen, zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Aachen hat am 02.07.2025 um 10:54 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Celtum GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag einer Gläubigerin, der am 28.02.2025 bei Gericht eingegangen war. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 25072 eingetragen. Als Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Nada Nasser bestellt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.09.2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 23.09.2025. Die Unterlagen, einschließlich der Tabelle mit den Forderungen und des Berichts der Insolvenzverwalterin, werden ab dem 08.09.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 42/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 25072 eingetragenen Celtum GmbH, Jacobastraße 115, 41836 Hückelhoven, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ramils Talibovs und Herrn Aleksandrs Bodrovs,
Geschäftszweig: Erbringung, We…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 42/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 25072 eingetragenen Celtum GmbH, Jacobastraße 115, 41836 Hückelhoven, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ramils Talibovs und Herrn Aleksandrs Bodrovs,
Geschäftszweig: Erbringung, Weitergabe, Vermittlung von nicht genehmigungspflichtigen Baudienstleistungen aller Art u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 02.07.2025, um 10:54 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Nada Nasser, Mozartstr. 15, 41061 Mönchengladbach, Telefon: 02161/2479 730, Fax: 021612479629.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.09.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 08.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 2.404 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
93 IN 42/25
Amtsgericht Aachen, 02.07.2025
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