Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
akili:innovation GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Krenkelstr. 2, 01309 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 36263
EUID
DEU1104.HRB36263
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
548 (533) IN 763/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Heiko Schaefer
Adresse
Fabrikstraße 13A, 01159 Dresden
Telefon
0351 4829160
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.07.2026 , 09:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.08.2026
Berichtstermin
10.09.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
10.09.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung von Software und EDV basierten Systemen, EDV Beratung, Vertrieb von IT Produkten sowie Überlassung von Arbeitnehmern für EDV gestützte Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dresden hat am 28.04.2026 im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der akili:innovation GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Heiko Schaefer ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben entgegenzunehmen, und es gilt ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt für Verfügungen der Schuldnerin über die Insolvenzmasse. Neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der akili:innovation GmbH ist am 01.07.2026 eröffnet worden. Zuvor war Heiko Schaefer bereits zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet. Der vorläufige Verwalter hat dem Gericht am selben Tag die Masseunzulänglichkeit angezeigt. …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der akili:innovation GmbH ist am 01.07.2026 eröffnet worden. Zuvor war Heiko Schaefer bereits zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet. Der vorläufige Verwalter hat dem Gericht am selben Tag die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 05.08.2026. Für den Berichtstermin, die Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie den Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wurde derselbe Tag anberaumt: Donnerstag, den 10.09.2026 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Dresden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 763/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der akili:innovation GmbH, Krenkelstraße 2, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36263
vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Schuricht
- wurde am 28.04.2026 um 13:19 Uhr Heiko Schaefer, Fa…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 763/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der akili:innovation GmbH, Krenkelstraße 2, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36263
vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Schuricht
- wurde am 28.04.2026 um 13:19 Uhr Heiko Schaefer, Fabrikstraße 13A, 01159 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 4829160, Website www.bbl-law.com, Email geschäftlich dresden@bbl-law.com, Telefax 0351 48291629 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 763/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der akili:innovation GmbH, Krenkelstraße 2, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36263
vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Schuricht
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 01.07.2026 die Mass…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 763/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der akili:innovation GmbH, Krenkelstraße 2, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36263
vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Schuricht
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 01.07.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 (533) IN 763/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der akili:innovation GmbH, Krenkelstraße 2, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36263
vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Schuricht
- wurde am 01.07.2026 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 (533) IN 763/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der akili:innovation GmbH, Krenkelstraße 2, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 36263
vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Schuricht
- wurde am 01.07.2026 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Heiko Schaefer, Fabrikstraße 13A, 01159 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 4829160 Email geschäftlich: dresden@bbl-law.com Telefax: 0351 48291629
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 05.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 10.09.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 10.09.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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