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Insolvenzprofil
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Betrieb von Einzel- und Onlinehandel sowie eines Lieferdienstes für Wellness- und Gesundheitsprodukte aus Hanf jeder Art sowie von Bekleidung; Einzelhandel mit Lebensmitteln und Betrieb von Snackautomaten.
Das Amtsgericht Dresden hat am 28.04.2026 um 08:45 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der 420 Greeks GmbH, Dresden, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Lars Birkigt ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Über Gegenstände der Insolvenzmasse darf die Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters verfügen (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt). Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Die Schuldnerin hat Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren. Eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt, neue werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Ausgenommen von der Einstellung sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
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