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Insolvenzprofil
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Der Erwerb, die Bebauung und der Verkauf von Grundstücken im eigenen und fremden Namen sowie die Baubetreuung fremder Bauvorhaben und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Akro Wohnungsbau- und Bauträgergesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, ist im Antragsverfahren am 25.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 26 Abs. 1 InsO zurückgewiesen.
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