Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Aktion Umwelt für Kinder-Hilfswerk für umweltgefährdete junge Menschen e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus VR 979
EUID
DEG1103.VR979
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 128/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.04.2025 , 09:40 Uhr
Eröffnung
01.06.2025 , 07:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.07.2025
Berichtstermin
18.08.2025
Prüfungstermin
18.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Aktion Umwelt für Kinder-Hilfswerk für umweltgefährdete junge Menschen e. V. ist am 01.06.2025 um 07:20 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff LL.M. ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.07.2025 beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.07.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus niedergelegt. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 18. August 2025. An diesem Tag müssen schriftliche Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zur Beschlussfassung beim Insolvenzgericht eingehen. Die Gläubigerversammlung erteilt die Zustimmung zum Unternehmenskaufvertrag, welcher die Veräußerung des beweglichen Anlagevermögens sowie des Auftragsbestandes des Schuldners vorsieht. Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Aktion Umwelt für Kinder-Hilfswerk für umweltgefährdete junge Menschen e. V. ist am 01.06.2025 um 07:20 Uhr eröffnet worden. Zuvor war Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff bereits am 25.04.2025 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein Zustimmungsvorbehalt angeor…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Aktion Umwelt für Kinder-Hilfswerk für umweltgefährdete junge Menschen e. V. ist am 01.06.2025 um 07:20 Uhr eröffnet worden. Zuvor war Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff bereits am 25.04.2025 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 10.07.2025. Der Berichts- und Prüfungsstichtag ist am 18. August 2025, an dem auch Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zur Beschlussfassung einzureichen sind. Die Gläubigerversammlung hat der Zustimmung zum Unternehmenskaufvertrag zugestimmt. Gegen den Eröffnungsbeschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Aktion Umwelt für Kinder-Hilfswerk für umweltgefährdete junge Menschen e. V., VR 979 CB, Gegenstand: durch Umweltbe-lastungen und soziale Benachteiligungen gefährdeten oder geschädigten Kindern und Jugendlichen, die auf Hilfe anderer angewiesen sind, in geeigneter Weise s…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Aktion Umwelt für Kinder-Hilfswerk für umweltgefährdete junge Menschen e. V., VR 979 CB, Gegenstand: durch Umweltbe-lastungen und soziale Benachteiligungen gefährdeten oder geschädigten Kindern und Jugendlichen, die auf Hilfe anderer angewiesen sind, in geeigneter Weise selbstlos helfen; durch Bildung und Erziehung die Entwicklung demokratischen Verhaltens sowie internationaler Zusammenarbeit fördern; Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege; vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Rainer Güttler, die Stellvertreter Herrn Prof. Dr. Michael Jagenlauf, Frau Barbara Schumann und Frau Ingrid Stolpe, Am Birkenhain 1, 01993 Schipkau, wurde am 01.06.2025, um 07:20 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff LL.M., Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.07.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.07.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176 InsO) ist Montag, 18. August 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubigerversammlung erteilt die Zustimmung zum Unternehmenskaufvertrag, welcher die Veräußerung des beweglichen Anlagevermögens sowie des Auftragsbestandes des Schuldners vorsieht. Anträge und Erklärungen müssen am 18. August 2025 dem Gericht vorliegen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entschei-dung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung ein-gelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 2. Juni 2025, Az.: 63 IN 128/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Aktion Umwelt für Kinder-Hilfswerk für umweltgefährdete junge Menschen e.V., VR 979 CB, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Rainer Güttler, Sitz Cottbus, Haus Birkenhain, Am Birkenhain 1, 01993 Schipkau,
ist heute, am 2…
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Aktion Umwelt für Kinder-Hilfswerk für umweltgefährdete junge Menschen e.V., VR 979 CB, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Rainer Güttler, Sitz Cottbus, Haus Birkenhain, Am Birkenhain 1, 01993 Schipkau,
ist heute, am 25.04.2025, um 09.40 Uhr Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 128/25
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