Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Solarzentrum Berlin Brandenburg -360 Grad GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 16046
EUID
DEG1103.HRB16046
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 34/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.01.2025 , 13:39 Uhr
Eröffnung
09.04.2025 , 11:35 Uhr
Forderungsanmeldefrist
29.05.2025
Anzeige Masseunzulänglichkeit
04.06.2025
Berichtstermin
30.06.2025 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solarzentrum Berlin Brandenburg - 360 Grad GmbH ist am 09.04.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durch das Amtsgericht Cottbus eröffnet worden. Rechtsanwalt Roland Gronau ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 29.05.2025. Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und über verschiedene Beschlussgegenstände abgestimmt wird, findet am 30.06.2025 statt. Spätestens ab dem 09.06.2025 werden die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldungsunterlagen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus zur Einsicht niedergelegt. Am 04.06.2025 ist beim Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solarzentrum Berlin Brandenburg - 360 Grad GmbH ist am 09.04.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war Rechtsanwalt Roland Gronau am 29.01.2025 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind b…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solarzentrum Berlin Brandenburg - 360 Grad GmbH ist am 09.04.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war Rechtsanwalt Roland Gronau am 29.01.2025 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.05.2025 anzumelden. Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und über verschiedene Beschlussgegenstände entschieden wird, ist am 30.06.2025 angesetzt. Am 04.06.2025 hat der Verwalter angezeigt, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solarzentrum Berlin Brandenburg - 360 Grad GmbH, Potsdamer Straße 5, 15711 Königs Wusterhausen, ist am 04.06.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Cottbus, den 6. Juni 2025, 63 IN 34/25…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solarzentrum Berlin Brandenburg - 360 Grad GmbH, Potsdamer Straße 5, 15711 Königs Wusterhausen, ist am 04.06.2025 bei Gericht die Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Cottbus, den 6. Juni 2025, 63 IN 34/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solarzentrum Berlin Brandenburg - 360 Grad GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 16046 CB), Geschäftszweig: Planung, Bau, Vertrieb Photovoltaikanlagen, erneuerbare Energien, Wärmepumpen, Potsdamer Straße 5, 15711 Königs Wusterhausen, eingetragener Sitz: Königs Wu…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solarzentrum Berlin Brandenburg - 360 Grad GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 16046 CB), Geschäftszweig: Planung, Bau, Vertrieb Photovoltaikanlagen, erneuerbare Energien, Wärmepumpen, Potsdamer Straße 5, 15711 Königs Wusterhausen, eingetragener Sitz: Königs Wusterhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Matthias Manthey wurde am 09.04.2025, um 11:35 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Roland Gronau, Friedrich-Ebert-Str. 8, 14467 Potsdam.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen. Der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Er muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg i. S. d. § 130 a ZPO für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; § 173 ZPO bleibt davon unberührt. Die Forderungen nachrangiger Gläubiger sind nur anzumelden, soweit das Insolvenzgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist Montag, der 30. Juni 2025 um 11:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, Saal 20.
Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO). Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Hinweis:
Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Amtsgericht Cottbus, den 09.04.2025
Az.: 63 IN 34/25
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Solarzentrum Berlin Brandenburg -360 Grad GmbH, HRB 16046 Registergericht Cottbus, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Matthias Manthey, Potsdamer Straße 05 ,15711 Königs Wusterhausen, Verfahrensbevollmächtigter: Rech…
In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Solarzentrum Berlin Brandenburg -360 Grad GmbH, HRB 16046 Registergericht Cottbus, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Matthias Manthey, Potsdamer Straße 05 ,15711 Königs Wusterhausen, Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Olaf Schubert, Berliner Straße 2, 15566 Schöneiche ist heute am 29.01.2025, um 13.39 Uhr, Herr Rechtsanwalt Roland Gronau zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO). Amtsgericht Cottbus, 63 IN 34/25
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