Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 5968
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Insolvenzprofil
AKZENTE LERN SPIEL VERLAG GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Hoschenhof 3, 47506 Neukirchen-Vluyn
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 5968
EUID
DER1304.HRB5968
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
38 IN 8/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Markus Kier
Adresse
Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
10.07.2018
Fristende Stellungnahme
19.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion, Entwicklung, Herausgabe und der Vertrieb von didaktischen Materialien und Spielzeug.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKZENTE LERN SPIEL VERLAG GmbH ist am 10.07.2018 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Dr. Markus Kier hat die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin die Einstellung des Verfahrens nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens vorbereitet wird. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Rang des § 3_8 InsO belaufen sich auf 165.268,04 EUR, während für die Verteilung ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung steht. Das Gericht hat der Schlussverteilung bereits zugestimmt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind im Rahmen eines Beschlusses vom 28.05.2026 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 8/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5968 eingetragenen AKZENTE LERN SPIEL VERLAG GmbH, Kiefernweg 26, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roger Müller, Kiefernweg 26, 4750…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 8/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5968 eingetragenen AKZENTE LERN SPIEL VERLAG GmbH, Kiefernweg 26, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roger Müller, Kiefernweg 26, 47506 Neukirchen-Vluyn
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 165.268,04 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
38 IN 8/18
Amtsgericht Kleve, 25.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 8/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5968 eingetragenen AKZENTE LERN SPIEL VERLAG GmbH, Kiefernweg 26, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roger Müller, Kiefernweg 26, 4750…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 8/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5968 eingetragenen AKZENTE LERN SPIEL VERLAG GmbH, Kiefernweg 26, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roger Müller, Kiefernweg 26, 47506 Neukirchen-Vluyn
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Berner, Hauptstraße 119, 69469 Weinheim
ist am 23.08.2018 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
19.05.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin;
- zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse (sofern vorhanden);
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der Forderungen im Rang des § 38 InsO.
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
38 IN 8/18
Amtsgericht Kleve, 19.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 8/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5968 eingetragenen AKZENTE LERN SPIEL VERLAG GmbH, Kiefernweg 26, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roger Müller, Kiefernweg 26, 4750…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 38 IN 8/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 5968 eingetragenen AKZENTE LERN SPIEL VERLAG GmbH, Kiefernweg 26, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Roger Müller, Kiefernweg 26, 47506 Neukirchen-Vluyn
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Berner, Hauptstraße 119, 69469 Weinheim
Insolvenzverwalter: Dr. Markus Kier, Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum 10.07.2018 besteht nach § 63 InsO für die Tätigkeiten des ehemaligen und des aktuellen Insolvenzverwalters ein Anspruch auf Vergütung für die Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen, der vereinbarungsgemäß für das Gesamtverfahren ohne Zusatzkosten durch den aktuellen Insolvenzverwalter geltend gemacht wird.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 35.187,16 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 35 Gläubigern auf EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 28.05.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 107 eingesehen werden.
38 IN 8/18
Amtsgericht Kleve, 28.05.2026
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