Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bäckerei Bürgers GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lindenau 34, 47661 Issum
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 6451
EUID
DER1304.HRB6451
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
39 IN 26/20
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Andreas Korcok
Adresse
Lindenau 38a, 47661 Issum
Termine & Fristen
Antragstellung Vergütung
12.02.2026
Bekanntmachung Antrag
26.02.2026
Festsetzung Vergütung
24.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben einer Backstube, der Verkauf von Backwaren und sonstigen Artikeln des täglichen Bedarfs sowie artverwandte Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Bürgers GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 6451, ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Andreas Korcok, hat beim Gericht einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Dieser Antrag ist am 26.02.2026 bekannt gegeben worden, wobei eine Frist zur Stellungnahme von zehn Tagen eingeräumt wurde. Das Gericht hat daraufhin die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß den §§ 21, 63, 64 InsO. Als Grundlage diente das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Der Pauschbetrag für Auslagen ist vom Gericht festgesetzt worden. Die Vergütungsentscheidung verweist auf die Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 12.02.2026. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung statthaft. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 26/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 6451 eingetragenen Bäckerei Bürgers GmbH, Lindenau 34, 47661 Issum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Korcok, Lindenau 38a, 47661 Issum
sind die Ver…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 26/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 6451 eingetragenen Bäckerei Bürgers GmbH, Lindenau 34, 47661 Issum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Korcok, Lindenau 38a, 47661 Issum
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 12.02.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -5 eingesehen werden.
39 IN 26/20
Amtsgericht Kleve, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 26/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 6451 eingetragenen Bäckerei Bürgers GmbH, Lindenau 34, 47661 Issum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Korcok, Lindenau 38a, 47661 Issum
ist der Antr…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 26/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 6451 eingetragenen Bäckerei Bürgers GmbH, Lindenau 34, 47661 Issum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Korcok, Lindenau 38a, 47661 Issum
ist der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Gericht eingegangen. Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -5 eingesehen werden.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 10 Tagen.
39 IN 26/20
Amtsgericht Kleve, 26.02.2026
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